Teilwiederholung der Wahl zum Deutschen Bundestag - Landeswahlleiter legt Wahltag auf den 11. Februar 2024 fest

Pressemitteilung vom 19.12.2023

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Berliner Wahl zum Deutschen Bundestag 2021 muss teilweise wiederholt werden.

„Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist für mich als Landeswahlleiter für Berlin Bestätigung und Herausforderung“, sagt Prof. Dr. Stephan Bröchler: „Bestätigung, weil sich unsere Vorbereitung auf die Wiederholungswahl als richtig erweist und wir nun konkret die Planungen in Entscheidungen überführen können, beispielsweise die Festlegung der Wahllokale, die Zahl der erforderlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer und die Zahl der Stimmzettel. Und einiges mehr.“

Zugleich sei die teilweise Wiederholungswahl für Landeswahlleitung und Bezirke eine besondere Herausforderung: „Denn es bleiben uns von den 60 nur 55 Tage Zeit. Zum Vergleich: Bei der Wiederholungswahl im Februar 2023 hatten wir 90 Tage für die Organisation.“

Die erste Entscheidung des Landeswahlleiters ist die Festlegung des Datums für die Wiederholungswahl: „Ich werde heute im Amtsblatt für Berlin den 11. Februar 2024 als Wahltag verkünden.“

HINWEIS/SAVE THE DATE: Pressekonferenz am 5. Januar 2024 um 10.00

Der Landeswahlleiter für Berlin informiert über die Details der Wiederholungswahl sowie über den Stand der Vorbereitungen im Rahmen einer Pressekonferenz am 5. Januar 2024. Eine gesonderte Einladung folgt am 2. Januar 2024.

Weitere Informationen zum Thema Wahlen und Abstimmungen finden sich im Internetangebot des Landeswahlleiters unter www.berlin.de/wahlen.

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