Berlin ist bereit für eine mögliche Wahlwiederholung zum Deutschen Bundestag

Pressemitteilung vom 09.12.2023

„Landeswahlleitung und Bezirke sind vorbreitet! Bereits im Sommer dieses Jahres haben wir begonnen, die Voraussetzungen für eine mögliche Wiederholungswahl soweit wie möglich zu schaffen“, sagt Prof. Dr. Stephan Bröchler in einer neuen Folge seiner YouTube-Reihe Der Landeswahlleiter informiert.

Am 19. Dezember wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil verkünden, ob und in welchem Umfang die Wahl zum Deutschen Bundestag in Berlin wiederholt werden muss. Drei Alternativen stehen im Raum: keine Wiederholungswahl, eine teilweise Wiederholungswahl oder eine vollständige Wiederholungswahl.

Vieles könne erst nach dem Urteil in Angriff genommen werden: „Erst, wenn wir wissen, ob eine teilweise oder vollständige Wiederholungswahl vor uns steht, können eine Reihe elementarer Entscheidungen in Gang gesetzt werden. Beispielsweise über die Festlegung der erforderlichen Wahllokale, die Anzahl der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer und die Menge der erforderlichen Stimmzettel. Und einiges mehr.“, so Stephan Bröchler.

Falls Karlsruhe eine Wiederholungswahl anordnet, wird der Landeswahlleiter den Wahltermin festlegen und im Amtsblatt verkünden: „Aus dem Verkündungsdatum des Gerichts ergibt sich, dass der letztmögliche Wahltag der 11. Februar 2024 wäre.“

Weitere Informationen zum Thema Wahlen und Abstimmungen finden sich im Internetangebot des Landeswahlleiters unter www.berlin.de/wahlen.

YouTube-Kanal des Landeswahlleiters: YouTube-Kanal des Landeswahlleiters