Das Bundesverfassungsgericht hat heute einen Termin zur Urteilsverkündung bezüglich der Wahlprüfungsbeschwerde der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestags gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 10. November 2022 bekannt gegeben. Die Verkündung ist für Dienstag, den 19. Dezember 2023 für 10:00 Uhr angesetzt.
Sollte aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts eine Wiederholungswahl erforderlich werden, muss die Wahl innerhalb von 60 Tagen durchgeführt werden. Nach Verkündung des Urteils legt der Landeswahlleiter Prof. Dr. Stephan Bröchler den Wahltag fest, sofern dies notwendig ist.
Der Landeswahlleiter weist darauf hin, dass aus dem Verkündungstermin keine Rückschlüsse auf den Umfang der Wiederholungswahl (vollständige oder teilweise Wiederholung) gezogen werden können. Auch besteht die Möglichkeit, dass weitere Maßgaben, die für eine mögliche Wiederholungswahl zu berücksichtigen sind, durch das Bundesverfassungsgericht im Urteil festgelegt werden.
Der Landeswahlleiter: „Mit der Bekanntgabe des Verkündungstermins sind wir für die Planung und Durchführung der möglichen Wiederholungswahl zum Deutschen Bundestag einen wichtigen Schritt vorangekommen.“
Weitere Informationen zum Thema Wahlen und Abstimmungen finden sich im Internetangebot des Landeswahlleiters unter www.berlin.de/wahlen/.