Die Landeswahlleitung ist der Meldung nachgegangen, dass Wahlscheine im Bezirk Berlin-Charlottenburg ohne Siegel ausgegeben wurden. Dabei handelt es sich nach Auskunft des Bezirksamtes um vier Fälle, deren Meldedaten einer besonderen Schutzbedürftigkeit unterliegen. Diese Wahlscheine sind gültig, weil die ordnungsgemäße Ausstellung des Wahlscheins aufgrund der Wahlscheinnummer und des ausstellenden Mitarbeiters bzw. der ausstellenden Mitarbeiterin nachvollzogen werden kann.
Landeswahlleiter Stephan Bröchler: „Meine Geschäftsstelle informiert die Bezirkswahlämter über die Gültigkeit.“
Bei dem fehlenden Aufdruck des Siegels auf den vier Wahlscheinen handelt es sich nicht um einen Fehler oder einer Lücke im landesweiten IT-System der Wahlorganisation. Hintergrund ist vielmehr die Sensibilität der Daten. Die Meldedaten der betroffenen Wähler dürfen nur einem besonderen Mitarbeitendenkreis in den Bürgerämtern bekannt sein. Daher erfolgt die Bearbeitung dieser spezifischen Wahlscheinanträge im Einzelfall nicht durch das Bezirkswahlamt, sondern durch besonders ermächtigte Mitarbeitende in den Bürgerämtern. Ein automatischer Eindruck des Siegels ist jedoch nur für die Dienstkräfte des Bezirkswahlamtes vorgesehen, so dass in diesen spezifischen Fällen das Siegel händisch aufzubringen ist.
Stephan Bröchler: “Dass bei der Ausstellung von bisher weit über 600.000 Wahlscheinen vereinzelt Fehler passieren können, lässt sich leider nicht vollständig ausschließen. Wichtig für die Wählerinnen und Wähler ist, dass auch diese Wahlscheine gültig sind.”
Weitere Informationen zu den Wiederholungswahlen in Berlin am 12. Februar 2023 sind im Internetangebot des Landeswahlleiters abrufbar: YouTube-Kanal des Landeswahlleiters: