Die CDU Reinickendorf meldete der Presse einen vermeintlichen Wahlfehler bei den Briefwahlunterlagen. So fehlte auf einem roten Rücksendeumschlag die Wahlscheinnummer.
Landeswahlleiter Stephan Bröchler: „Wir konnten den Sachverhalt schnell aufklären.“ Die Nummer des Wahlscheins wird vom Wahlamt handschriftlich auf den roten Wahlbriefumschlag übertragen, mit dem die Wählenden die Wahlunterlagen (Wahlschein und blauen Stimmzettelumschlag) zurücksenden. Die Eintragung der Wahlscheinnummer auf dem roten Wahlbrief ist in Berlin rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben und hat ausschließlich den Zweck einer technischen Arbeitserleichterung. Für die Prüfung der Gültigkeit der Stimme ist ausschließlich der Wahlschein maßgeblich, auf dem die entsprechende Nummer aufgedruckt ist. Dies war offenbar auch in dem hier berichteten Fall korrekt.
Stephan Bröchler: „Falls es vorkommt, dass die Wahlscheinnummer auf dem roten Umschlag fehlen sollte, werden die abgegebenen Stimmen dadurch nicht ungültig.“
Weitere Informationen zu den Berliner Wiederholungswahlen sind über die Internetseite des Landeswahlleiters abrufbar.