Heute beginnt das Volksbegehren über die Erprobung eines bedingungslosen Grundeinkommens im Land Berlin. Personen, die zum Abgeordnetenhaus wahlberechtigt sind, können innerhalb der nächsten vier Monate dem Volksbegehren zustimmen, also bis zum 5. September 2022.
Der wesentliche Inhalt des Volksbegehrens lautet: Ziel des Volksbegehrens ist die Verabschiedung eines Gesetzes: Mit diesem wird der Senat von Berlin verpflichtet, einen Forschungsauftrag zu einem Modellversuch zum bedingungslosen Grundeinkommen zu erteilen. Wirkung, Akzeptanz und Umsetzbarkeit verschiedener Varianten des bedingungslosen Grundeinkommens sollen dabei mit mindestens 3.500 Einwohnerinnen und Einwohnern über 3 Jahre wissenschaftlich untersucht werden. Der Gesetzentwurf ist im Internet abrufbar.Die Zustimmung zum Volksbegehren erfolgt durch Eintragung in amtliche Unterschriftslisten und -bögen, die in den Auslegungsstellen und von der Trägerin des Volksbegehrens außerhalb der Auslegungsstellen bereitgehalten werden.
Die Auslegungsstellen befinden sich überwiegend in den Berliner Bürgerämtern. Die Anschriften und die Öffnungszeiten der Auslegungsstellen sowie weitere Informationen sind im Internet veröffentlicht. Dort kann auch der amtliche Unterschriftsbogen heruntergeladen werden.Die stellvertretende Landesabstimmungsleiterin, Ulrike Rockmann, weist darauf hin, dass das Volksbegehren zustande kommt, wenn mindestens 7 % der Stimmberechtigten zustimmen, also rund 175.000 Personen. Wenn das Abgeordnetenhaus das Volksbegehren dann nicht übernimmt, findet ein Volksentscheid statt.