Wegen Verstößen gegen wahlrechtliche Bestimmungen bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 26. September 2021 hat die stellvertretende Landeswahlleiterin, Ulrike Rockmann, heute Einspruch zum Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin eingelegt.
Sie beantragt, die Wahl in den Wahlkreisen Charlottenburg-Wilmersdorf 6 und Marzahn-Hellersdorf 1 für teilweise ungültig zu erklären, da sich hier Wahlfehler mandatsrelevant ausgewirkt haben können.
Im Wahlkreis 6 in Charlottenburg-Wilmersdorf wurden 10 falsche Erststimmzettel und in 22 Fällen keine Erststimmzettel ausgegeben. Der Stimmenabstand zwischen der erstplatzierten Person und der erstunterlegenen Person beträgt 19 Stimmen.
Im Wahlkreis 1 in Marzahn-Hellersdorf wurden in 4 Wahllokalen über einen gewissen Zeitraum keine Erststimmzettel für die Abgeordnetenhauswahl, obwohl vorhanden, ausgegeben. In der Summe beträgt die Anzahl 509. Der Stimmenabstand zwischen der erstplatzierten Person und der erstunterlegenen Person beträgt 70 Stimmen.
(siehe auch Anlage 1 zur Niederschrift des Landeswahlausschusses vom 14.10.2021)