Das Wahlsystem und die Organisation der Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland genießen national und international hohes Ansehen. Ein maßgeblicher Grund dafür ist, dass alle wesentlichen Entscheidungen zum Wahlsystem sowie zur Wahlvorbereitung und Wahldurchführung im Grundgesetz und in der Landesverfassung sowie in den wahlrechtlichen Vorschriften geregelt sind. Bis ins Detail geregelt sind auch die Aufgaben der verschiedenen ehrenamtlich oder nebenamtlich tätigen Wahlorgane, der (Gemeinde)Behörden, der Aufsichtsbehörde und der Instanzen zur Wahlprüfung nach einer Wahl. Das ist Ausdruck des Rechtsstaats.
Ich muss zur Kenntnis nehmen, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit in den ordnungsgemäßen und rechtskonformen Ablauf der Wahlen am 26. September 2021 in Berlin erschüttert ist. Das bedauere ich zutiefst. Ich werfe mir vor, dass ich nicht in aller Schärfe vorausgesehen habe, an wie vielen und an welchen Stellen es zu Überlastungssituationen und Überforderungen mit der Folge von Fehlern und Regelwidrigkeiten kommen würde. Hätte ich diese Weitsicht gehabt, hätte ich versucht, mich mit großem Nachdruck für eine zeitliche Entzerrung der einzelnen Wahlereignisse sowie des sportlichen Events einzusetzen.
Vor diesem Hintergrund begrüße ich es, dass der Senat von Berlin heute meine Abberufung vom Amt der Landeswahlleiterin mit Ablauf des 14. Oktober 2021 beschlossen hat. Dies ist ein erster Schritt, um Vertrauen wiederherzustellen. Ich sehe es als meine Pflicht an, die Wahlen 2021 in Berlin formal korrekt abzuschließen. Daher bereite ich zurzeit mit der stellvertretenden Landeswahlleiterin und mit meinem Team die Sitzungen des Landeswahlausschusses am 11. und 14. Oktober 2021 zur Feststellung der endgültigen Ergebnisse vor. Danach endet mein Amt als Landeswahlleiterin, das ich seit 2010 im Dienste der Demokratie gern ausgeübt habe.
Dr. Petra Michaelis