Erklärung der Landeswahlleiterin:
„Mit Beschluss vom 27. Oktober 2009 hat mich der Senat von Berlin für die
Wahlen zum Deutschen Bundestag, zum Europäischen Parlament sowie zum
Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen
zum 01. Januar 2010 auf unbestimmte Zeit zur Landeswahlleiterin ernannt.
Die Landeswahlleiterin ist zugleich Landesabstimmungsleiterin für Volksbegehren und Volksentscheide.
Ich übernehme die Verantwortung im Rahmen meiner Funktion als Landeswahlleiterin für die Umstände der Wahldurchführung am 26.09.2021. Ich bitte den Senat von Berlin, mich nach den Sitzungen des Landeswahlausschusses am 11. und 14. Oktober 2021 unverzüglich abzuberufen und einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin zu bestimmen.“
Für Nachfragen:
Nachfragen zu dieser Erklärung werden nicht beantwortet.
Frau Dr. Michaelis gibt dazu keine Interviews.