Die Zustellung der knapp 2,8 Millionen Wahlbenachrichtigungen für die Wahlen und den Volksentscheid in Berlin wird in dieser Woche abgeschlossen.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte Einblick in das Wählerverzeichnis nehmen. Wer nicht im Wählerverzeichnis steht, kann dann Einspruch einlegen und die Aufnahme beantragen. Nur wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann wählen.
Das Wählerverzeichnis kann vom 6. September bis zum 10. September beim zuständigen Bezirkswahlamt eingesehen werden. Bis Freitag, den 10. September, kann Einspruch eingelegt werden. Die Adressen der Bezirkswahlämter sind im Internet unter https://www.berlin.de/wahlen/ veröffentlicht.
Wer seine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sie jetzt aber nicht mehr findet, kann trotzdem in Ruhe den Wahltag abwarten. Die Landeswahlleiterin, Petra Michaelis: „Die Wahlbenachrichtigung erleichtert den Ablauf im Wahllokal, sie muss aber nicht unbedingt mitgebracht werden. Es reicht aus, im Wahllokal einen mit Foto versehenen amtlichen Ausweis vorzulegen.“
Für Nachfragen:
Geert Baasen,
Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin
Tel.: 030 90223-1802