In das Wählerverzeichnis werden alle Berlinerinnen und Berliner automatisch eingetragen, die am Stichtag, dem 15. August, in Berlin mit Hauptwohnung gemeldet waren.
Wahlberechtigte, die erst nach dem Stichtag nach Berlin gezogen sind, können ihre Eintragung in das Berliner Wählerverzeichnis bis zum 5. September beantragen. Bei der Wahl zum Deutschen Bundestag dürfen sie dann in Berlin ihre Stimmen abgeben. Sie können jedoch nicht an den Berliner Wahlen und am Volksentscheid teilnehmen. Stimmberechtigt ist hier, wer mindestens seit dem 26. Juni in Berlin ununterbrochen den Wohnsitz hat.
Da der 5. September ein Sonntag ist, empfiehlt die Berliner Landeswahlleiterin, Petra Michaelis, den Antrag persönlich bis zum Freitag, dem 3. September, im zuständigen Bezirkswahlamt zu stellen. Die Anschriften der Bezirkswahlämter sind im Internetangebot der Landeswahlleiterin unter www.berlin.de/wahlen veröffentlicht.
Nach dem 5. September sind solche Anträge nicht mehr möglich. Dann bleibt für nach Berlin Zugezogene nur noch die Wahlteilnahme in der ehemaligen Wohngemeinde.
Für Nachfragen:
Geert Baasen,
Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin
Tel.: 030 90223-1802;
E-Mail: landeswahlleitung@wahlen.berlin.de