Auch Obdachlose können wählen

Pressemitteilung vom 18.08.2021

An den Wahlen und am Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ am 26. September 2021 können auch Personen teilnehmen, die nicht im Melderegister eingetragen sind. Sie müssen aber die Aufnahme ins Wählerverzeichnis selbst beantragen.

Obdachlose oder – wie es amtlich heißt – „Personen ohne festen Wohnsitz“ sollten den Antrag am besten beim Wahlamt des Bezirkes stellen, in dem sie sich gewöhnlich aufhalten.

Mit dem Antrag haben die Personen zu erklären, dass sie wahlberechtigt und in keinem Melderegister verzeichnet sind. Sofern sie erklären, dass sie sich seit dem 26. Juni 2021 gewöhnlich in Berlin aufhalten, sind sie auch bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen sowie beim Volksentscheid wahlberechtigt. Wenn sie erst später nach Berlin gekommen sind, dürfen sie nur bei der Wahl zum Deutschen Bundestag mitwählen.

Der Antrag muss bis Freitag, dem 3. September, während der Öffnungszeit im Bezirkswahlamt gestellt werden oder bis spätestens 5. September dort eingegangen sein.

Für Nachfragen:

Geert Baasen,
Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin
Tel.: 030 90223-1802;
E-Mail: landeswahlleitung@wahlen.berlin.de