Die Landeswahlleiterin Petra Michaelis und der ITDZ-Vorstand Marc Böttcher gaben gemeinsam das Startsignal für die Kuvertierung der 2,8 Mill Wahlbenachrichtigungen für die Wahlen und den Volksentscheid am 26. September 2021.
Heute Nachmittag beginnt die PIN AG mit der Zustellung der Wahlbenachrichtigungen an die Berliner Wahlberechtigten. Spätestens am Sonnabend, dem 4. September 2021, haben dann alle wahlberechtigten Berlinerinnen und Berliner ihre Wahlbenachrichtigung im Briefkasten.
Die Wahlbenachrichtigung wird wieder als Brief versendet – der Umschlag trägt das Berliner Wappen und den Aufdruck “Wahlbenachrichtigung”.
Es gibt drei Arten von Wahlbenachrichtigungen, die sich äußerlich nicht unterscheiden:
- Erstens eine Wahlbenachrichtigung für rund 2,46 Millionen Deutsche im Alter von 18 und mehr Jahren, die für alle drei Wahlen, also die Bundestags-, die Abgeordnetenhaus- und die BVV-Wahl sowie den Volksentscheid wahlberechtigt sind. Der Brief enthält zusätzlich eine kleine Broschüre mit Informationen zum Volksentscheid sowie den Stellungnahmen der Trägerin des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ und des Senats von Berlin.
- Zweitens eine Wahlbenachrichtigung für 7.248 Personen im Alter von 18 und mehr Jahren, die nur an der Wahl zum Deutschen Bundestag teilnehmen können. Sie sind bei den Berliner Wahlen und beim Volksentscheid nicht wahlberechtigt, da sie nicht mindestens seit dem 26. Juni 2021 in Berlin wohnen.
- Drittens eine Wahlbenachrichtigung für etwa 49.000 Deutsche im Alter von 16 und 17 Jahren und für rund 244.000 in Berlin lebende ausländische Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union im Alter von 16 und mehr Jahren, die nur bei den BVV-Wahlen wählen dürfen. Diese Sendung enthält zusätzlich ein Blatt mit Informationen über die Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung in deutscher und englischer Sprache.
Rund 42.500 Wahlberechtigte, die für den Besuch ihres Wahllokals am Wahltag die Strecke des Berlin-Marathons queren müssen, erhalten mit der Wahlbenachrichtigung ein weiteres Informationsblatt. Darin werden sie u.a. über Möglichkeiten, die Marathonstrecke zu queren, informiert.
Wahlbenachrichtigungen aufbewahren
Die Landeswahlleiterin, Petra Michaelis, empfiehlt, in der nächsten Zeit besonders auf den Brief mit der Wahlbenachrichtigung zu achten, diese sorgfältig aufzubewahren und ins Wahllokal mitzunehmen. Es ist zwar auch möglich, ohne die Benachrichtigung zu wählen, aber der Ablauf im Wahllokal wird durch die Vorlage der Benachrichtigung einfacher und schneller.
Bestandteile der Wahlbenachrichtigung
Wahlberechtigte, die am Wahltag verhindert sind, ihre Stimme im Wahllokal abzugeben, können vorab per Brief oder in einer Briefwahlstelle ihres Bezirkes wählen. Der Antrag dazu befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist die Adresse des Wahllokals deutlich durch einen hellgrauen Hintergrund gekennzeichnet.
Die Wahlbenachrichtigung enthält u.a. folgende Informationen:
- Anschriften des Bezirkswahlamtes und der Briefwahlstellen sowie deren Öffnungszeiten,
- Erläuterungen zur Zugänglichkeit des Wahllokals, des Bezirkswahlamtes und der Briefwahlstellen für Menschen im Rollstuhl,
- Hinweise für blinde und hochgradig sehbehinderte Wahlberechtigte,
- Aufforderung, sich über die geltenden Infektionsschutzmaßnahmen zu informieren und ggf. eine zum Betreten des Wahllokals vorgeschriebene Gesichtsmaske sowie einen geeigneten Stift mitzubringen sowie den
- Hinweis auf die Bestellung einer Broschüre in leicht verständlicher Sprache.
Außerdem ist ein QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt, mit dem Wahlberechtigte den Wahlscheinantrag sehr einfach stellen können. Durch das Scannen des QR-Codes mit einer geeigneten App wird der Wahlscheinantrag im Internet aufgerufen und die verschlüsselten personenbezogenen Daten automatisch eingetragen. Der Antrag muss dann nur noch bestätigt werden. Die Briefwahlunterlagen werden vom Bezirkswahlamt nach Hause oder an die angegebene Wunschadresse geschickt.
Weitere Informationen zu den Wahlen und zum Volksentscheid am 26. September 2021 sind im Internetangebot der Landeswahlleiterin unter www.berlin.de/wahlen veröffentlicht.
Geert Baasen,
Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin
Tel.: 030 90223-1802;
E-Mail: landeswahlleitung@wahlen.berlin.de