Der Landeswahlausschuss, der für die Berliner Wahlen gebildet wurde, hat in seiner heutigen Sitzung über drei Beschwerden entschieden.
Einer Beschwerde wurde stattgegeben: Die Entscheidung des Bezirkswahlausschusses des Bezirks Treptow-Köpenick wird aufgehoben. Der Wahlkreisbewerber der Partei Die PARTEI im Wahlkreis 4 wird zur Wahl zum Abgeordnetenhaus zugelassen.
Abgelehnt wurde die Beschwerde eines britischen Bewerbers gegen seine Nichtzulassung bei der Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung in Pankow. Da das Vereinigte Königreich nicht mehr Mitglied der Europäischen Union ist, sind britische Staatsbürger bei der Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung nicht wahlberechtigt und auch nicht wählbar.
Ebenfalls abgelehnt wurde die Beschwerde des Landesvorstandes der FREIEN WÄHLER gegen die Zulassung des Bezirkswahlvorschlages der FREIEN WÄHLER im Bezirk Mitte, da der Beschwerdeführer nicht beschwerdeberechtigt ist.
Gegen diese Entscheidungen des Landeswahlausschusses ist keine Beschwerde möglich. Es steht jetzt endgültig fest, welche Parteien und welche Bewerberinnen und Bewerber auf den Berliner Stimmzetteln stehen.
Geert Baasen,
Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin
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