Landeswahlausschuss für die Bundestagswahl gibt drei Beschwerden statt

Pressemitteilung vom 05.08.2021

Der Landeswahlausschuss, der für die Bundestagswahl in Berlin gebildet wurde, hat in seiner heutigen Sitzung über Beschwerden gegen Entscheidungen von Kreiswahlausschüssen entschieden. Drei Beschwerden wurde stattgegeben:

  • Die Entscheidung des Kreiswahlausschusses des Wahlkreises 79 Berlin-Steglitz-Zehlendorf wird aufgehoben. Der Kreiswahlvorschlag der FREIEN WÄHLER wird zur Bundestagswahl zugelassen.
  • Zwei Entscheidungen des Wahlausschusses des Wahlkreises 82 Berlin-Neukölln, die Kennworte von zwei Einzelbewerbern zu streichen, werden korrigiert: Die Kennworte werden mit einer Textänderung zugelassen.

In den weiteren Fällen hat der Landeswahlausschuss die Beschwerden abgewiesen, da der Beschwerdeführer nicht beschwerdeberechtigt oder die Beschwerde unbegründet war.

Geert Baasen,
Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin
Tel.: 030 90223-1802;
E-Mail: landeswahlleitung@wahlen.berlin.de