26 Parteien wollen bei der Bundestagswahl in Berlin mit Landeslisten antreten

Pressemitteilung vom 19.07.2021

Heute um 18 Uhr endete die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge für die Bundestagswahl. 26 Parteien haben Landeslisten abgegeben, ebenso viele wie bei der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag in Berlin 2017.

Die Landeslisten sind maßgeblich für die Verteilung der Sitze im Deutschen Bundestag auf die Parteien.

Folgende Parteien haben eine Landesliste eingereicht:

1. Alternative für Deutschland (AfD)
2. Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)
3. Bündnis 90/Die GRÜNEN (GRÜNE)
4. Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo)
5. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
6. Deutsche Kommunistische Partei (DKP)
7. Die Grauen – Für alle Generationen (Die Grauen)
8. DIE LINKE (DIE LINKE)
9. Die Urbane. Eine HipHop Partei (du.)
10. diePinken/BÜNDNIS21 (BÜNDNIS21)
11. Freie Demokratische Partei (FDP)
12. FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
13. Liberal-Konservative Reformer (LKR)
14. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
15. Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
16. Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
17. Partei der Humanisten (Die Humanisten)
18. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
19. Partei für Gesundheitsforschung (Gesundheitsforschung)
20. PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
21. Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
22. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
23. Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale (SGP)
24. Team Todenhöfer – Die Gerechtigkeitspartei (Team Todenhöfer)
25. Volt Deutschland (Volt)
26. V-Partei³ – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³)

Derzeit ist offen, ob die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) berechtigt ist, eine Landesliste einzureichen. Der Bundeswahlausschuss hat die DKP in seiner Sitzung am 8. Juli 2021 nicht als Partei anerkannt. Die DKP hat dagegen Beschwerde erhoben und ist bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, längstens bis zum Ablauf des 29. Juli wie eine wahlvorschlagsberechtigte Partei zu behandeln.
Die Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin prüft derzeit die Landeslisten mit den eingereichten Unterlagen, insbesondere die Unterstützungsunterschriften. Die Parteien mussten für ihre Landeslisten jeweils 500 gültige Unterschriften von Wahlberechtigten in Berlin einreichen. Ausgenommen davon waren lediglich die Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag vertreten sind: CDU, DIE LINKE, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FREIE WÄHLER.
Die Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Landeslisten trifft der Landeswahlausschuss in seiner Sitzung am 30. Juli.
Von den 26 Parteien, die bei der letzten Bundestagswahl 2017 eine Landesliste einreichten, wurden 24 zugelassen.

Geert Baasen,
Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin
Tel.: 030 90223-1802;
E-Mail: landeswahlleitung@wahlen.berlin.de