Am 19. Juli, um 18 Uhr, endet die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge mit allen notwendigen Unterlagen für die Bundestagswahl. Einen Tag später, am 20. Juli, um 18 Uhr, endet dann die entsprechende Frist für die Berliner Wahlen.
Die Landeswahlleiterin, Petra Michaelis, weist darauf hin, dass nur die Wahl-vorschläge zugelassen werden können, die bis zu den genannten Terminen vollständig vorliegen: „Tag und Uhrzeit sind Ausschlussfristen – wer danach kommt, kann definitiv nicht kandidieren.“
Am 28. Juli und am 30. Juli entscheiden dann Bezirks-, Kreis-, und Landes-wahlausschüsse über die Zulassung der ihnen vorliegenden Wahlvorschläge.
Eine Übersicht über die Parteien, die Unterstützungsunterschriften für Landeslisten sammeln, und weitere Informationen zu den Wahlen sind im Internetangebot der Landeswahlleiterin unter www.berlin.de/wahlen veröffentlicht.
Für Nachfragen:
Geert Baasen,
Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin
Tel.: 030 90223-1802;
E-Mail: landeswahlleitung@wahlen.berlin.de