Für das Volksbegehren über einen Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen („Deutsche Wohnen & Co enteignen“) wurden bis gestern 48.172 Unterschriften abgegeben. Die Berliner Bezirkswahlämter haben bisher 10.653 Unterschriften geprüft; 7.817 davon sind gültig.
Für den Erfolg des Volksbegehrens müssen mindestens 7 % der zum Abgeordnetenhaus Wahlberechtigten innerhalb der viermonatigen Eintragungsfrist eine Unterschrift leisten. Es sind danach etwa 175.000 gültige Unterschriften erforderlich. Die Eintragungsfrist endet in drei Monaten, am 25. Juni 2021.
Die Anschriften aller Auslegungsstellen und weitere Informationen zum Volksbegehren sind im Internet veröffentlicht unter: www.berlin.de/wahlen
Für Nachfragen:
Geert Baasen
Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin
Tel.: 030 90223-1802
E-Mail: landeswahlleitung@wahlen.berlin.de