Am 26. Mai sind die Berlinerinnen und Berliner aufgerufen, Abgeordnete für das Europäische Parlament zu wählen.
Für die Berliner Wahlberechtigten sind 1.800 Wahllokale eingerichtet. Fast vier Fünftel davon sind für Menschen mit einer Gehbehinderung barrierefrei zugänglich (79 Prozent). Weitere 12 Prozent der Wahllokale sind für Menschen im Rollstuhl mit einer Hilfsperson erreichbar. Lediglich knapp 9 Prozent der Wahllokale sind noch nicht barrierefrei zugänglich.
Petra Michaelis: „Ich freue mich, dass die Bezirkswahlämter den Anteil barrierefrei zugänglicher Wahllokale gegenüber der letzten Bundestagswahl im Herbst 2017 um fast 10 Prozentpunkte steigern konnten.
Das Ziel von 100 Prozent barrierefreien Wahllokalen in Berlin rückt damit ein gutes Stück näher.“
Die Wahldurchführung in den 1.800 Wahllokalen und den 718 für die Auszählung der roten Wahlbriefe eingerichteten Briefwahlbezirken ist öffentlich: Interessierte haben im Rahmen des zur Verfügung stehenden Platzes Zutritt.
Bei dieser Europawahl werden in den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union insgesamt 751 Abgeordnete für fünf Jahre gewählt. 96 Sitze stehen Deutschland zu. Es ist eine reine Verhältniswahl. Bei der Verteilung der Sitze gibt es keine Sperrklausel.
In Berlin stehen insgesamt 40 Listen zur Wahl, 16 mehr als 2014. Der Berliner Stimmzettel ist 94 cm lang.
In Berlin hat die CDU, die nicht in Bayern kandidiert, als einzige Partei eine Landesliste aufgestellt – auf ihr sind neun Berlinerinnen und Berliner benannt. Alle übrigen Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen treten mit einer gemeinsamen Liste für alle Bundesländer an. Insgesamt kandidieren 1.052 Personen (ohne die Ersatzbewerberinnen und -bewerber) auf gemeinsamen Listen für alle Länder – 110 davon haben ihren ersten Wohnsitz in Berlin. Die Liste mit den meisten Personen hat die FDP aufgestellt (168), es folgen die Parteien Die PARTEI mit 143 sowie ÖDP und SPD mit jeweils 96 Bewerberinnen und Bewerbern.
Erst nach der Ermittlung des Wahlergebnisses in Deutschland durch den Bundeswahlleiter steht fest, wie viele Bewerberinnen und Bewerber aus Berlin gewählt sind. Bei der letzten Europawahl 2014 waren es elf.
Bei der Europawahl in Berlin am 26. Mai sind rund 2,51 Mill. Berlinerinnen und Berliner wahlberechtigt. Das sind rund 11.000 weniger als bei der Europawahl 2014.
Wahlberechtigt sind auch in Deutschland lebende Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, wenn sie in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind. Rund 18.000 der insgesamt in Berlin gemeldeten 256.000 Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wollen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen (7,1 Prozent). Sie üben also nicht in ihrem Heimatland, sondern in Berlin ihr Wahlrecht aus und wählen die deutschen Abgeordneten. Darunter sind auch 838 Britinnen und Briten, die ihre Eintragung ins Berliner Wählerverzeichnis beantragt haben.
Um die elektronische Beantragung von Briefwahlunterlagen zu erleichtern, wurde bei dieser Wahl erstmalig in Berlin ein QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Der QR-Code enthält einen Link auf den Wahlscheinantrag im Internet und die verschlüsselten personenbezogenen Daten der wahlberechtigten Person. Um Briefwahl zu beantragen, reicht es aus, den QR-Code mit einem Smartphone zu scannen. Die Bildschirmmaske öffnet sich automatisch mit den voreingetragenen personenbezogenen Angaben und braucht dann nur noch bestätigt zu werden. Bis gestern haben 156.086 Personen online einen Wahlscheinantrag gestellt, davon 59.296 mit Hilfe des QR-Codes.
Blinde und stark sehbehinderte Menschen können beim Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e.V. (ABSV) telefonisch eine kostenlose Stimmzettelschablone anfordern (Rufnummer: 030/895 88 0). Bei allen Stimmzetteln ist die obere rechte Ecke abgeschnitten. Auf diese Weise sind Blinde oder stark sehbehinderte Wählerinnen und Wähler beim Einlegen des Stimmzettels in die Blindenschablone nicht auf die Hilfe anderer Personen angewiesen. Sie können selbst ertasten, wo bei den Stimmzetteln die Vorderseite und wo oben ist.
Wie bei den vorangegangenen Wahlen wird auch bei der Europawahl am 26. Mai eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Mit ihr werden Wahlbeteiligung und Stimmabgabe der Wahlberechtigten nach Geschlecht und Altersgruppen in einer repräsentativen Stichprobe untersucht. Dafür wurden 94 Wahllokale und 26 Briefwahlbezirke ausgewählt. In diesen ausgewählten Wahllokalen und Briefwahlbezirken werden Stimmzettel ausgegeben, die mit einem Unterscheidungsaufdruck für das Geschlecht und die Altersgruppe versehen sind, zum Beispiel “Frau, geboren 1960 – 1974”. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Herbst 2017 kann im Geburtenregister beim Geschlecht statt „weiblich“ oder „männlich“ „divers“ eingetragen werden oder die Angabe fehlen. Der Unterscheidungsaufdruck berücksichtigt dies, in dem er die neuen Ausprägungen – zur Gewährleistung des Wahlgeheimnisses – mit „männlich” zusammenfasst. Der Unterscheidungsaufdruck lautet dann, „männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister“, gefolgt von der Geburtskohorte, z.B.: “geboren 1960 – 1974“.
Das Gesetz über die allgemeine und repräsentative Wahlstatistik schreibt das Verfahren zur Erstellung dieser Statistik fest und gewährleistet die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Rückschlüsse auf einzelne Personen sind ausgeschlossen.
Bis zum 21. Mai wurden 482.159 Wahlscheine ausgestellt – das waren 131.423 mehr als zur gleichen Zeit vor fünf Jahren. Wahlscheine berechtigen zur Briefwahl und zur Wahl in einem anderen Wahllokal in Berlin. Damals lag die Wahlbeteiligung in Berlin am Ende bei 46,7 Prozent.
Petra Michaelis: „Ich stelle ein gestiegenes Interesse an der Europawahl fest. Das freut mich sehr.
Ich rufe die Berlinerinnen und Berliner auf: Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch, gehen Sie wählen!“