Keine Wahlbenachrichtigung erhalten – was tun?

Pressemitteilung vom 02.05.2019

Die PIN Mail AG stellt in dieser Woche die letzten Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl zu. Die Berliner Landeswahlleiterin, Petra Michaelis, weist darauf hin, dass alle, die bis zum 4. Mai keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sich durch die Einsicht in das Wählerverzeichnis ihres Wahlrechts versichern können. Nur wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann wählen.

Die Anschriften und Öffnungszeiten der Bezirkswahlämter sind im Internetangebot der Landeswahlleiterin unter www.wahlen.berlin.de veröffentlicht.

Wer nicht im Wählerverzeichnis steht, kann Einspruch erheben und die Aufnahme beantragen. Das ist allerdings nur vom 6. Mai bis zum 10. Mai möglich.

Petra Michaelis: “Wer eine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sie jetzt aber nicht mehr findet, kann den Wahltag abwarten. Die Wahlbenachrichtigung erleichtert den Ablauf im Wahllokal, muss aber nicht unbedingt vorgelegt werden. Es reicht aus, einen mit einem Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis vorzulegen.”

Weitere Informationen zur Europawahl in Berlin sind im Internetangebot der Landeswahlleiterin veröffentlicht unter: www.wahlen.berlin.de.