Frist für die Aufnahme ins Wählerverzeichnis endet am 5. Mai

Pressemitteilung vom 30.04.2019

In das Wählerverzeichnis werden alle Wahlberechtigten automatisch eingetragen, die am Stichtag, dem 14. April, in Berlin mit Hauptwohnung gemeldet waren.

Wer wahlberechtigt ist und noch nicht im Berliner Wählerverzeichnis steht, kann bis zum 5. Mai einen Antrag auf Eintragung stellen.

Nicht im Berliner Wählerverzeichnis stehen zum Beispiel Neuberliner, die sich erst nach dem 14. April 2019 hier angemeldet haben oder auch ausländische Staatsangehörige der Europäischen Union, die noch nie in Deutschland ihre Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragt hatten.

Da der 5. Mai ein Sonntag ist, empfiehlt die Berliner Landeswahlleiterin, Petra Michaelis, den Antrag persönlich bis zum Freitag, dem 3. Mai, im zuständigen Bezirkswahlamt zu stellen. Die Anschriften der Bezirkswahlämter sind im Internetangebot der Landeswahlleiterin unter www.wahlen.berlin.de veröffentlicht.

Nach dem 5. Mai sind solche Anträge nicht mehr möglich. Dann bleibt für nach Berlin Zugezogene nur noch die Wahlteilnahme in der ehemaligen Wohngemeinde.