Viele Wahlrechtsausschlüsse entfallen

Pressemitteilung vom 16.04.2019

Nach der gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes sind zwei
der drei im Europawahlgesetz geregelten Wahlrechtsausschlüsse schon zur
Europawahl am 26. Mai nicht anzuwenden. Betreute in allen Angelegenheiten
und wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus
untergebrachte Straftäter können damit mitwählen.

In Berlin betrifft diese Entscheidung rund 650 Personen. Mit rund 300
Personen sind die meisten im Bezirk Reinickendorf gemeldet. Dort befindet
sich ein großes psychiatrisches Krankenhaus. In den anderen Berliner
Bezirken sind es jeweils maximal 60 Personen.

Um bei der Europawahl mitwählen zu können, müssen die Betroffenen ihre
Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen. Dies ist jeweils beim
zuständigen Bezirkswahlamt möglich. Die Adressen der Bezirkswahlämter sind
im Online-Angebot der Landeswahlleiterin, www.wahlen.berlin.de veröffentlicht.
Die Betroffenen können sich bei der Antragstellung von einer Hilfsperson
unterstützen lassen.

Der Antrag muss bis zum 5. Mai 2019 beim Bezirkswahlamt eingegangen sein.
Die Landeswahlleiterin empfiehlt den Betroffenen, persönlich das Wahlamt
aufzusuchen und den Antrag dort vor Ort zustellen.