Die Landeswahlleiterin informiert Unionsbürgerinnen und Unionsbürger über ihr Wahlrecht

Pressemitteilung vom 23.01.2019

Ab heute sendet die Berliner Landeswahlleiterin, Petra Michaelis, ein Schreiben
an die rund 242.000 in Berlin lebenden wahlberechtigten ausländischen
Staatsangehörigen der Europäischen Union.

Sie informiert in deutscher und englischer Sprache darüber, dass die ausländischen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihre Stimme bei der Europawahl am 26. Mai 2019 in Deutschland oder in ihrem Herkunftsland abgeben können.

Die in Berlin lebenden Briten werden nicht angeschrieben, da das Vereinigte
Königreich zum 29. März 2019 einen Austrittsantrag aus der Europäischen
Union gestellt hatte.

Um an der Wahl in Berlin teilzunehmen, müssen ausländische Unionsbürgerinnen
und Unionsbürger einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Rund 10.900 von ihnen hatten sich zur Europawahl 1999 oder später in
ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen lassen und müssen keinen
erneuten Antrag stellen.

Petra Michaelis ermuntert die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger: “Machen
Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Gehen Sie wählen!”

Weitere Informationen zur Europawahl in Berlin sind im Onlineangebot der
Landeswahlleiterin veröffentlicht unter Europawahl 2019.