Landeswahlleiterin ruft zur Einreichung der Wahlvorschläge auf

Pressemitteilung vom 05.10.2018

Europawahl 2019 in Berlin

Im Amtsblatt für Berlin erscheint heute die Aufforderung der Landeswahlleiterin,
Petra Michaelis, zur frühzeitigen Einreichung von Wahlvorschlägen für die
Europawahl am 26. Mai 2019 in Berlin.

Neben Parteien können sich auch sonstige politische Vereinigungen um einen
Sitz im Europäischen Parlament bewerben. Die Wahlvorschläge müssen bis
spätestens 4. März 2019, 18.00 Uhr, beim Bundeswahlleiter eingereicht sein.
Als Wahlvorschlag können entweder Listen für einzelne Bundesländer, und
zwar in jedem Land nur eine Liste, oder eine gemeinsame Liste für alle Länder
eingereicht werden. Bei der letzten Europawahl in Berlin hatte nur die CDU
eine Liste für das Land Berlin eingereicht, da diese Partei nicht in allen Bundesländern vertreten ist: In Bayern tritt ihre Schwesterpartei CSU an. Alle anderen Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen bewarben sich mit
gemeinsamen Listen für alle Länder.

Bei der Europawahl gilt ein reines Verhältniswahlrecht – jeder Wähler hat nur
eine Stimme. Deutschland stellt 96 der insgesamt, nach einem Austritt des
Vereinigten Königreichs zum 29. März 2019 aus der EU, 705 Abgeordneten.
Bei der letzten Europawahl kamen 11 der 96 deutschen Abgeordneten aus
Berlin.

Der Wahlaufruf und weitere Informationen zur Europawahl sind auch im Internetangebot der Landeswahlleiterin unter Europawahl 2019 veröffentlicht.