Hinweis

Anträge, Veränderungsmitteilungen und sonstige Mitteilungen oder Anfragen an das Jobcenter Berlin Spandau werden
seit dem 15. November 2024 nicht mehr per E-Mail entgegengenommen.
Nutzen Sie stattdessen die Möglichkeit der Postfachnachricht (Weitere Informationen sowie Flyer).

Hinweis
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, aufgrund einer Baumaßnahme ist der Infopunkt am 27.11.2024 ganztägig geschlossen.

Aktuelles

Aktuelles

An dieser Stelle finden Sie Hinweise und Informationen des Jobcenters Berlin Spandau.

Foto Betrug 2

Achtung: Betrug

Achtung: Betrug

22.05.2024

Cyber-Kriminelle haben eine Phishing-Website veröffentlicht, die dem Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit sehr ähnelt.

Wie funktioniert der Betrug?

Die Kriminellen versenden eine SMS an beliebige Handynummern mit folgendem Inhalt:
„Sozialversicherung – Ihr Zuschuss läuft in 3 Tagen ab. Bitte holen Sie ihn sofort ab, sonst verfällt er.
https[:]//www[.]arbeitsagntur[.]top?aUy=2rKylFdos33“

Über diesen oder ähnliche Links gelangt man auf eine sogenannte Phishing-Website.
Der Aufruf dieses Internetauftritts funktioniert nur über mobile Endgeräte.

Versprochen werden den angeschriebenen Personen 900 Euro. Hierzu sollen persönliche Daten und Kreditkarteninformationen angegeben werden. Sofern die angeschriebenen Personen die geforderten Daten erfassen, wird Geld von deren Kreditkarten abgebucht.

Unsere ausdrückliche Bitte:

Öffnen Sie keinesfalls den Link auf Ihrem mobilen Endgerät und seien Sie sich bewusst:
Die Bundesagentur für Arbeit und wir fragen niemals auf unseren Websites Kreditkartenangaben ab.

Stethoskop, Gelscheine und verschiedene Krankenkassenformulare

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiterhin bei Arbeitslosigkeit als Nachweis für das Jobcenter erforderlich

Seit Januar 2023 sind Arbeitgeber verpflichtet die Daten der Arbeitsunfähigkeit ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten bei den Krankenkassen abzurufen. Arbeitnehmer*innen melden sich nur noch krank. Die Krankschreibung muss nicht mehr vorgelegt werden, da dies durch den Arzt der Krankenkasse mitgeteilt wird. Versicherte erhalten für sich aber einen Ausdruck.

Diese Neuerung gilt aber nicht für Kundinnen und Kunden der Jobcenter und Agenturen für Arbeit.

Erst ab 2024 sind die Agenturen für Arbeit gesetzlich berechtigt, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch abzurufen.

Wir weisen deshalb unsere arbeitslosen Kundinnen und Kunden des Jobcenters Berlin Spandau darauf hin, sich weiterhin bei ihrem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen.

Sie benötigen dies als Nachweis Ihrer Arbeitsunfähigkeit für das Jobcenter oder wenn Sie an einer Weiterbildung oder anderen Maßnahme teilnehmen.

Weitere Informationen