Hinweis

Anträge, Veränderungsmitteilungen und sonstige Mitteilungen oder Anfragen an das Jobcenter Berlin Spandau werden
seit dem 15. November 2024 nicht mehr per E-Mail entgegengenommen.
Nutzen Sie stattdessen die Möglichkeit der Postfachnachricht (Weitere Informationen sowie Flyer).

Hinweis
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, aufgrund einer Baumaßnahme ist der Infopunkt am 27.11.2024 ganztägig geschlossen.

Qualifizierung & Fördermöglichkeiten

Ziel auf Asphalt

Qualifizierung

  • Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)
    Eine Weiterbildung soll Ihre beruflichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern oder bereits vorhandene Kenntnisse auffrischen. Mit einer absolvierten Weiterbildung ist das Ziel der Arbeitsaufnahme verbunden. Vorher findet in der Arbeitsvermittlung eine Beratung statt, ob eine Förderung erforderlich ist (abhängig von Eignung, Mobilität sowie Arbeitsmarktlage).

Zum Thema Weiterbildung und Qualifizierung finden Sie zusätzliche Informationen auf den Internetseiten

Fördermöglichkeiten

Das Jobcenter Berlin Spandau hat verschiedene Fördermöglichkeiten und Angebote für erwerbsfähige Leistungsberechtige mit dem Ziel einer Arbeitsaufnahme.

Sprechen Sie mit Ihrer Arbeitsvermittlung und lassen Sie sich dazu beraten!

Hier eine Auswahl an Fördermöglichkeiten:

  • Leistungen aus dem Vermittlungsbudget (VB)
    Ihnen entstehen durch Ihre Bewerbungsaktivitäten Kosten für Bewerbungen, Bewerbungsfotos oder ein Vorstellungsgespräch? Im Rahmen des VB kann die Übernahme der Kosten beantragt werden. Bitte stellen Sie den Antrag (per E-Mail, Telefon, jobcenter.digital oder Post) in der Arbeitsvermittlung immer vorher.
  • Maßnahmen beim Arbeitgeber (MAG)
    Auch unter der Bezeichnung Probearbeit bekannt ist die MAG eine gute Möglichkeit, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber kennen lernen und Sie die Arbeitsabläufe durchlaufen. Betriebliche Maßnahmen sollen die berufliche Eignung in Bezug auf die angestrebte Tätigkeit feststellen. Die Verringerung und Beseitigung berufsfachlicher Vermittlungshemmnisse können Gegenstand der betrieblichen Maßnahme sein. Betriebliche Maßnahmen können zudem die Orientierung auf dem Arbeitsmarkt unterstützen. Aus versicherungstechnischen Gründen muss eine MAG immer vorher beantragt werden. Ihnen entstehende Fahrtkosten können übernommen werden (meinst im Anschluss nach Absolvierung der MAG).
  • Maßnahmen beim Träger (MAT)
    Hier gibt es zwei Möglichkeiten. Einmal Maßnahmen beim Träger in Vergabeform und einmal über einen Gutschein, den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Das Jobcenter hat verschiedene Vergabe-MAT bereits eingekauft und kann Ihnen Angebote unterbreiten und für eine Teilnahme eine Zuweisung erstellen. Bei AVGS-MAT suchen Sie selbständig nach Maßnahmen oder Einzelcoaching individuell nach Ihren Bedürfnissen. Der Gutschein muss jeweils vor Maßnahmebeginn wieder in der Arbeitsvermittlung sein.
  • Einstiegsgeld (ESG)
    Sie haben eine sozialversicherungspflichte Tätigkeit in Aussicht? Dann können Sie einen Antrag auf Einstiegsgeld in der Arbeitsvermittlung stellen (per E-Mail, Telefon, jobcenter.digital oder Post). Der Antrag muss vor Arbeitsaufnahme gestellt sein. Einstiegsgeld kann zusätzlich für einen befristeten Zeitraum parallel zu Ihrem Arbeitsentgelt gezahlt werden und ist anrechnungsfrei. Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung.
  • Arbeitsgelegenheit (AGH)
    Die AGH dient dazu die Beschäftigungsfähigkeit arbeitsmarktferner Menschen zu erhalten oder wieder zu erlangen und Integrationsfortschritte zu erreichen. Durchgeführt werden Arbeiten, die im öffentlichen Interesse liegen, zusätzlich und wettbewerbsneutral sind. Für die AGH gibt es eine Aufwandsentschädigung. Die AGH ist eine Ermessensleistung. Das Jobcenter Berlin Spandau bietet für Kundinnen und Kunden verschiedene Arbeitsgelegenheiten an. Die Tätigkeiten finden in verschiedenen Einsatzfeldern in Spandau statt. Bei Interesse sprechen Sie gern Ihre Arbeitsvermittlung an!