Bürgergeld: Keine Gebühren für Kabelfernsehen bei den Betriebskosten ab 1. Juli 2024

Pressemitteilung vom 28.06.2024

Auswirkungen auf die Leistungen des Bürgergeldes

Zum 1. Juli 2024 fällt das Nebenkostenprivileg weg. Der Wegfall führt dazu, dass Vermieter die Kosten für Kabelfernsehen nicht mehr als Betriebskosten umlegen können. Gebühren für Kabelfernsehen sind daher ab 1. Juli 2024 kein Bestandteil der Miete (Kosten für Unterkunft und Heizung), die von den Berliner Jobcentern übernommen werden können.

Wollen Bürgergeldberechtigte nach dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs weiterhin Ihren Kabelanschluss nutzen, können diese Kosten nicht gesondert vom Jobcenter übernommen werden. Diese Kosten sind aus dem monatlichen Regelbedarf zu finanzieren. Im Regelbedarf sind entsprechende Aufwendungen berücksichtigt.

Wird die Vorauszahlung der Betriebskosten durch den Vermieter angepasst, sind Bürgergeldberechtigte verpflichtet, die Jobcenter über die Veränderung der Miethöhe zu informieren. Dies geht auch online über www.jobcenter.digital.

Hintergrund

Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Bedarfe für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom sowie Bedarfe zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.

Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt. Über die individuelle Verwendung des Regelbedarfs entscheidet der Leistungsberechtigte eigenverantwortlich. Neben regelmäßig anfallenden Bedarfen u.a. für Lebensmittel sind auch unregelmäßig anfallende Bedarfe z.B. für Bekleidung berücksichtigt. Die Höhe des Regelbedarfs für Alleinstehende beträgt derzeit monatlich 563 Euro.