Zum 1. Juli 2024 fällt das Nebenkostenprivileg weg. Der Wegfall führt dazu, dass Vermieter die Kosten für Kabelfernsehen nicht mehr als Betriebskosten umlegen können. Gebühren für Kabelfernsehen sind daher ab 1. Juli 2024 kein Bestandteil der Miete (Kosten für Unterkunft und Heizung), die von den Berliner Jobcentern übernommen werden können.
Wollen Bürgergeldberechtigte nach dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs weiterhin Ihren Kabelanschluss nutzen, können diese Kosten nicht gesondert vom Jobcenter übernommen werden. Diese Kosten sind aus dem monatlichen Regelbedarf zu finanzieren. Im Regelbedarf sind entsprechende Aufwendungen berücksichtigt.
Wird die Vorauszahlung der Betriebskosten durch den Vermieter angepasst, sind Bürgergeldberechtigte verpflichtet, die Jobcenter über die Veränderung der Miethöhe zu informieren. Dies geht auch online über www.jobcenter.digital.