Hinweis

Anträge, Veränderungsmitteilungen und sonstige Mitteilungen oder Anfragen an das Jobcenter Berlin Spandau werden
ab dem 15. November 2024 nicht per E-Mail entgegengenommen. Nutzen Sie stattdessen die Möglichkeit der Postfachnachricht. (Weitere Informationen sowie Flyer)

Hinweis
Aus organisatorischen Gründen ist das Jobcenter Berlin Spandau an folgenden Tagen nur eingeschränkt erreichbar.
Donnerstag, 14.11.2024 (nur Infopunkt von 08:00-13:00 Uhr) und Freitag, 15.11.2024 (nur Infopunkt von 08:00-12:30 Uhr).

Organisation

Abstrakte farbige Silhouetten
Verschiedene Symbole „Information“

Organe der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Berlin Spandau

Das Jobcenter Berlin Spandau ist eine gemeinsame Einrichtung nach § 44 b SGB II in der Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Gesellschaft sui generis der Agentur für Arbeit Berlin Nord und des Bezirksamtes Spandau von Berlin zur Umsetzung des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) im Bezirk Spandau.

Die gemeinsame Einrichtung hat zwei Träger: Die örtlich zuständige Arbeitsagentur und das Land Berlin, mit dem örtlich zuständigen Bezirksamt. Sie bilden die Trägerversammlung. Der Beirat berät die Geschäftsführung sowie die verantwortlichen Träger und gibt Impulse.

Jemand zeichnet mit einem Filzer ein Organigramm auf eine Fensterscheibe.

Die Trägerversammlung

Hier finden Sie Informationen über Zuständigkeiten und Mitglieder der Trägerversammlung. Weitere Informationen

Team / Organisationsstruktur

Der Beirat

Hier finden Sie Informationen über Zuständigkeiten und Mitglieder des Beirats. Weitere Informationen

  • Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2024

    PDF-Dokument (211.8 kB)