Wusstest du, dass Personen in einer schulischen Ausbildung oder mit einem Studium, wenn Sie im Haushalt der Eltern leben, neben dem BAföG auch Bürgergeld erhalten können? Das geht, wenn das BAföG nicht für den Lebensunterhalt reicht.
Wichtigste Voraussetzung ist dabei, dass BAföG beantragt oder bereits bezogen wird. Die Jobcenter benötigen darüber zwingend einen Nachweis.