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Die neue Studienstarthilfe - klappt auch mit Bürgergeld

07.10.2024

Bürgergeld und BAföG? Das geht!

Wusstest du, dass Personen in einer schulischen Ausbildung oder mit einem Studium, wenn Sie im Haushalt der Eltern leben, neben dem BAföG auch Bürgergeld erhalten können? Das geht, wenn das BAföG nicht für den Lebensunterhalt reicht.

Wichtigste Voraussetzung ist dabei, dass BAföG beantragt oder bereits bezogen wird. Die Jobcenter benötigen darüber zwingend einen Nachweis.

Die Studienstarthilfe - zum 1. Oktober 2024 neu.

Ein eigener Laptop oder Lehr- und Lernmaterialien – zum Studienstart fallen einige Kosten an. Die Studienstarthilfe unterstützt junge Menschen beim Start ins Studium.

Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss von 1.000 Euro. Sie kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden.

Die Studienstarthilfe wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet und muss auch nicht zurückgezahlt werden.

Antrag auf die Studienstarthilfe

Deinen Antrag auf die Studienstarthilfe stellst du über das Onlineportal BAföG Digital.

Deinen Antrag kannst du ab Ausbildungsbeginn bis zum Ende des Monats stellen, der auf den Ausbildungsbeginn folgt. Startest du also beispielsweise im Wintersemester am 1. oder 15. Oktober, kann der Antrag bis zum 30. November gestellt werden.

  • Die Studienstarthilfe

    PDF-Dokument (493.4 kB)
    Dokument: Bundesministerium für Bildung und Forschung

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