Wunsch- und Bildschirmvorsorge beim AMZ

Zur arbeitsmedizinischen Vorsorge gehört neben der Pflicht- und Angebotsvorsorge auch die sogenannte Wunschvorsorge. Im Gegensatz zur Pflicht- und Angebotsvorsorge geht bei der Wunschvorsorge die Initiative nicht vom Arbeitgeber aus, sondern von den Beschäftigten selbst.

  • Anmeldeformular zur Wunsch- und Bildschirmvorsorge

    PDF-Dokument (56.0 kB) - Stand: 01/2024

Hinweis Ihrer Beschäftigtenvertretungen

Generell haben Sie laut Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) das Recht, Ihre Gesundheit am Arbeitsplatz überwachen zu lassen. Sie können somit auch den Wunsch äußern, sich untersuchen zu lassen. In diesem Fall müssen Sie sich an den Betriebsarzt wenden.

  • PR-Info 01/2024: Wunschvorsorge

    Mehr Infos zu diesem Thema finden Sie in der PR-Info 01/2024.

    PDF-Dokument (763.7 kB) - Stand: 10/2023
    Dokument: Klinkmüller, Ute | PR 03

Strichfigur steht vor einem Wegweiser mit vier Richtungsmoeglichkeiten

Die Kontaktdaten des Betriebsarztes

Das arbeitsmedizinische Zentrum der Charite übernimmt die arbeitsmedizinischen Aufgaben für die Beschäftigten der Berliner Schulen. Weitere Informationen