Ab dem 29.5.2024 gilt eine neue Ausführungsvorschrift für das Handeln bei schweren Gewaltvorfällen, Notfällen und Krisen in Schulen. Die bislang genutzten Formulare zur Meldung von Gewaltvorfällen und Notfällen entfallen.
Die Schulen wurden am 23. Mai 2024 über die neuen Regelungen informiert.