Die Neuregelung der Meldeketten und Handlungsabläufe gilt seit dem 29. Mai 2024.
Die Schulen wurden am 23. Mai 2024 über die neuen Regelungen informiert.
Bei Gewaltvorfällen, Notfällen und Krisen benötigen viele Kolleg*innen Unterstützung, um die damit einhergehenden psychischen und sozialen Belastungen bewältigen zu können.
Seit dem 29. Mai 2024 gilt dafür eine neue Ausführungsvorschrift (AV). Dort finden Sie genauere Informationen zu Handlungsabläufen und Meldeketten.
Die Neuregelung der Meldeketten und Handlungsabläufe gilt seit dem 29. Mai 2024.
Die Schulen wurden am 23. Mai 2024 über die neuen Regelungen informiert.
die vollständigen Notfallpläne finden Sie im Berliner Schulportal.
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c/o Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie – Außenstelle Pankow
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Paul Jorek
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