Gewalt, Notfälle und Krisen

Bei Gewaltvorfällen, Notfällen und Krisen benötigen viele Kolleg*innen Unterstützung, um die damit einhergehenden psychischen und sozialen Belastungen bewältigen zu können.

Seit dem 29. Mai 2024 gilt dafür eine neue Ausführungsvorschrift (AV). Dort finden Sie genauere Informationen zu Handlungsabläufen und Meldeketten.

Die Neuregelung der Meldeketten und Handlungsabläufe gilt seit dem 29. Mai 2024.

Die Schulen wurden am 23. Mai 2024 über die neuen Regelungen informiert.

Die Ausführungsvorschrift

Die Ausführungsvorschrift (AV) finden Sie auf der Themenseite “Notfälle und Krisen an Schulen” der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie im Berliner Schulportal. Sie regelt die Meldeketten und Handlungsabläufe bei schweren Gewaltvorfällen, Notfällen und Krisen.

Diese Meldeketten und Handlungsanläufe sind zu beachten, wenn schwere Gewaltvorfälle oder Notfälle

  • den Regelbetrieb der Schule massiv beeinträchtigen oder
  • Personen der Schulgemeinschaft in ihrem körperlichen oder psychischen Wohl gefährdet oder
  • Eskalationspotenzial haben oder
  • von besonderem öffentlichen Interesse sind.

Auf der Themenseite "Notfälle und Krisen" der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie finden Sie

  • zur Ausführungsvorschrift „Gewalt, Notfälle und Krisen“
    • Die Ausführungsvorschrift im Wortlaut
    • Anlage „Handeln und Kommunizieren bei schweren Gewaltvorfällen
      und Notfällen“
  • Notfallpläne für Berliner Schulen
    • Inhaltsübersicht zu den Notfallplänen für Berliner Schulen

    die vollständigen Notfallpläne finden Sie im Berliner Schulportal.

Notfallpläne Cover

Notfallpläne

Im Berliner Schulportal finden Beschäftigte an Berliner Schulen die vollständigen Notfallpläne. Diese enthalten nicht nur Pläne für den Umgang mit verschiedenen Formen von Gewalt, Notfällen und Krisen.

Auch weiterführende Ergänzungsblätter mit Informationen zur Konfliktbearbeitung, Fürsorge- und Aufsichtspflicht in pädagogischen Grenzsituationen und zur Selbstfürsorge der an Konfliktbewältigung beteiligten Pädagog*innen finden Sie in den Notfallplänen.

Sie stellen damit eine wichtige Grundlage für die Arbeit der schulischen Krisenteams dar.

Sie benötigen Ihre Zugangsdaten zum Berliner Schulportal. Diese bestehen aus

  • Ihrer L-/X-Kennung (L1****6@edu-schule.berlin) sowie
  • Ihrem dazugehörigen Kennwort

Auf den Serviceseiten des Berliner Schulportals finden Sie

  • die Notfallpläne
    • die vollständigen Notfallpläne (zusätzlich als Druckversion)
  • Dokumente zur Ausführungsvorschrift "Gewalt, Notfälle und Krisen"
    • Ausführungsvorschriften – für das Handeln bei schweren Gewaltvorfällen, Notfällen und Krisen in Schulen
    • Anlage „Handeln und Kommunizieren bei schweren Gewaltvorfällen und Notfällen“ (auch als digital beschreibbare Datei)
    • SIBUZ Anfrageformular

Beratungsanfrage an das SIBUZ

Eine Beratung zur Bewältigung von Gewaltvorfällen und Krisen an Pankower allgemeinbildenden Schulen leistet ebenfalls das SIBUZ Pankow. Die Beratung können Sie auch dann in Anspruch nehmen, wenn ein Gewaltvorfall, ein Notfall oder eine Krise nicht die oben genannten Kriterien erfüllt.

Die Beratungsanfrage ist durch die Schulleitung an das SIBUZ zu richten. Das dafür notwendige Formular finden Sie im Berliner Schulportal. Besteht sofortiger Unterstützungsbedarf bei schweren Gewalttaten oder Notfällen ist dieses Formular nicht zu verwenden. Das SIBUZ leistet Beratungen und Unterstützung bei Bedarf im Rahmen des spezifischen Krisenmanagements im Sinne der AV.