Unfallanzeige und Erste-Hilfe-Dokumentation

Wenn es in der Schule zu einem Unfall kommt, der Kosten für die Unfallkasse Berlin als Versicherungsträgerin hervorruft, benötigt diese eine Unfallanzeige.

  • Die Unfallkasse Berlin stellt hier folgende Formulare bereit
    • Unfallanzeige
      • für Betriebe und Unternehmen (für Beschäftigte, die keine Beamt*innen sind)
      • für Kinder in Tageseinrichtungen, Schüler, Studierende
    • Ärztliche Anzeige bei Verdacht auf eine Berufskrankheit
    • Anzeige des Unternehmers bei Anhaltspunkten für eine Berufskrankheit
    • Meldeblock zur Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen
    • Dokumentationsbogen zur Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen

Dienstunfallanzeigen von Beamten

Beamte werden nicht über die Unfallkasse Berlin versichert. Für sie ist das Land Berlin direkt zuständig. Uns ist kein Formular zur Meldung von Dienstunfällen speziell für den Schulbereich bekannt. Sie können allerdings das Formular zur (Dienst-)Unfallanzeige des Landesverwaltungsamts nutzen. Weitere Informationen

Hinweise des Personalrats

Wenn Tarifbeschäftigte von einem Arbeits- oder Wegeunfall betroffen sind, muss die Unfallanzeige vollständig ausgefüllt vom Personalrat zur Kenntnis genommen werden.

Welche Kosten werden über die Unfallkasse abgerechnet?

Die Unfallkasse Berlin schreibt dazu

“Solange die Folgen eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit bestehen, trägt die Unfallkasse im Rahmen ihrer Leistungspflicht die Kosten der gesamten medizinischen Rehabilitation von der Erstversorgung bis hin zum vollständigen Abschluss des Heilverfahrens, gegebenenfalls ein Leben lang.”