Schulhelfer*innen und Medikamentengabe

Schulhelfer*innen

Für Schüler*innen, die für den regelmäßigen Schulbesuch eine ergänzende betreuerische Unterstützung benötigen, kann stundenweise eine Unterstützung durch Schulhelfer*innen beantragt werden. Die dafür benötigten Voraussetzungen, Verfahrenswege und Antragsdokumente für Schüler*innenfahrten und Ferienbetreuung können Sie auf der Website der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie finden.

  • Die Senatsverwaltung stellt hier folgende Informationen zur Beantragung von Schulhelferstunden zur Verfügung
    • Verwaltungsvorschrift Schulhelfer
    • Rahmenvereinbarung zur Leistungserbringung und Finanzierung der ergänzenden schulischen Pflege und Hilfe
    • Kostenblatt RV ergänzende schulische Pflege und Hilfe
    • Schulhelfer*innen für eine Klassenfahrt
    • Schulhelfer*innen für die Ferien
    • Verfahrensbeschreibung

Medikamentengabe

Immer wieder kommt es vor, dass Pädagog*innen im Rahmen der Inklusion vor der Aufgabe stehen, eine erforderliche Medikation vorzunehmen, wenn Schüler*innen noch nicht selbst dazu in der Lage sind.

Es gibt kein einheitliches Formular für die Vereinbarung zwischen den Personensorgeberechtigten und der Schule. Muster für diese Vereinbarungen finden Sie sowohl in der Handreichung Medikamentengabe, die Sie ebenfalls auf der Seite “Inklusion – Fachinformationen” der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie finden.

  • Die Seite der Senatsverwaltung stellt hier folgende Informationen zur Medikamentengabe bereit:
    • Handreichung Medikamentengabe incl. Muster für Vereinbarung zur Medikamentengabe
  • Die Seite der Unfallkasse Berlin stellt folgende Informationen bereit:
    • Info-Flyer zur Medikamentengabe
    • Beispielvorlage für eine Vereinbarung mit der Schule