Das Kontaktformular des Landgerichts Berlin II dient ausschließlich der Übermittlung nicht formbedürftiger Mitteilungen. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder andere Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen. Nutzen Sie dafür das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach. Laufende Fristen können durch Nutzung des Kontaktformulars nicht gewahrt werden.
Wichtig: Über diesen Kontakt können keine Nachrichten an andere Justizeinrichtungen des Landes Berlin (z.B. einem anderen Amtsgericht oder der Staatsanwaltschaft) gesandt werden. Die Kontaktdaten der einzelnen Berliner Gerichte, Strafverfolgungsbehörden und Justizvollzugsanstalten finden Sie auf der Homepage der jeweiligen Behörde.
Zur Klärung allgemeiner Rechtsfragen beachten Sie bitte die Formulare, Merkblätter und Infobroschüren der Berliner Justiz.
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