Internationale Kammern beim Landgericht Berlin II

Zum Geschäftsjahr 2021 sind beim Landgericht Berlin eine Internationale Kammer für Handels- und Wettbewerbssachen und eine Internationale Zivilkammer für Baustreitigkeiten und allgemeine Zivilsachen eingerichtet worden. Die beiden Internationalen Kammern wurden nach der Errichtung des Landgerichts Berlin II auch dort eingerichtet. Die Kammern stehen Verfahrensbeteiligten offen, die Rechtsstreitigkeiten mit internationalem Bezug auf Englisch verhandeln möchten. Vor der Internationalen Zivilkammer ist auch eine Verhandlung auf Französisch möglich. Die Internationalen Kammern beim Landgericht Berlin II sind mit Richterinnen und Richtern besetzt, die die Verhandlungssprache zuverlässig beherrschen und im Umgang mit Sachverhalten mit Auslandsbezug erfahren sind. Dies gilt auch für die in der Kammer für Handelssachen eingesetzten ehrenamtlichen Handelsrichterinnen und –richter.

Zuständigkeit der Internationalen Kammern

Die Parteien können ihr Verfahren vor den Internationalen Kammern beim Landgericht Berlin II in der anderen Sprache verhandeln, wenn das Verfahren einen internationalen Bezug aufweist, die Parteien dies übereinstimmend wünschen und auf die Hinzuziehung eines Dolmetschers zur mündlichen Verhandlung verzichten (§ 185 Abs. 2 GVG). Der Antrag ist mit der Klageschrift oder der Klageerwiderungsschrift zu stellen.

Die Internationale Zivilkammer für Baustreitigkeiten und allgemeine Zivilsachen (Zivilkammer 9)

Die Kammer ist so – derzeit mit 8 Lebenszeitrichterinnen und Lebenszeitrichtern – besetzt, dass sie regelmäßig mit drei Berufsrichterinnen oder -richtern verhandeln kann. Sie ist für Streitigkeiten aus Bauverträgen sowie aus Ingenieurverträgen zuständig, soweit sie im Zusammenhang mit Bauleistungen stehen. Darüber hinaus können vor ihr zivilrechtliche Streitigkeiten verhandelt werden, für die keine andere Spezialkammer des Landgerichts Berlin II zuständig ist. In die Zuständigkeit der Zivilkammer 9 fallen danach insbesondere Streitigkeiten aus internationalen Kaufverträgen.

Die Zivilkammer 9 wird von Frau Vorsitzende Richterin am Landgericht Julia Flockermann geleitet.

VRi´inLG Flockermann

Beruflicher Hintergrund:

  • langjährige richterliche Tätigkeit in Zivil-/Wirtschaftssachen sowie gerichtsinterner Mediation (Landgericht Berlin, Kammergericht)
  • Abordnungen an Bundesministerien (Bundesministerium der Justiz, Referate Völkerrecht, u.a. Internationale Gerichtsbarkeit, Investitionsschiedsgerichtsbarkeit; Auswärtiges Amt, Referat Recht der EU während Deutscher EU/Ratspräsidentschaft)
  • Justizprüfungsamt Berlin (Zivil- und Europarecht, Anwaltsklausuren)
  • dreijähriger Auslandsaufenthalt in NY, USA (LL.M., US & Comparative Law, Fordham, NY; Anwältin NY)
  • Referendariat (u.a. EU-Kommission/GD Gesellschaftsrecht, Brüssel; Wirtschaftskanzlei Südafrika)
  • Banklehre

Die Zivilkammer 9 hat ihren Sitz im Gerichtsgebäude Tegeler Weg 17-21 in 10589 Berlin-Charlottenburg. Mündliche Verhandlungen können hier wahlweise in englischer oder französischer Sprache durchgeführt werden.

Die Internationale Kammer für Handelssachen (KfH 103 b)

Vorsitzender der Kammer ist Herr Vorsitzender Richter am Landgericht Friedrich Oelschläger. Ihm zur Seite stehen zwei ehrenamtliche Handelsrichterinnen oder Handelsrichter, die von der Berliner Industrie- und Handelskammer auch im Hinblick auf ihre hervorragenden Englischkenntnisse vorgeschlagen worden sind.

VRiLG Friedrich Oelschläger

Beruflicher Hintergrund:

  • Langjährige Tätigkeit in der Zivilkammer 16 des Landgerichts Berlin, zuständig für Wettbewerbs-, Marken-, Urheber-, Kartell- und Patentrecht
  • Dreijährige Abordnung an das Bundesministerium der Justiz, Referat für Patent- und Erfinderrecht mit Zuständigkeit für nationales, europäisches und internationales Patentrecht
  • Jurastudium an der Universität Passau mit abgeschlossener fachspezifischer Fremdsprachenausbildung in Englisch, Französisch und Russisch
  • Auslandsstudienjahr am King’s College London
  • Aufbaustudium im europäischen Wirtschaftsrecht am Collège d’Europe in Brügge
  • Ausbildungsbegleitende Praktika in Paris (Rechtsanwaltskanzlei), Moskau (deutsches Wirtschaftsunternehmen), Vilnius (Deutsche Botschaft) und Brüssel (Büro des Landes Berlin)

Die Kammer ist für internationale Handelssachen sowie Wettbewerbs- und Markensachen zuständig. Die Internationale Kammer für Handelssachen hat ihren Sitz im Gerichtsgebäude Littenstraße 12-17 in 10179 Berlin (Mitte), direkt am Alexanderplatz. Die mündliche Verhandlung wird hier in englischer Sprache durchgeführt.

Verfahrensrecht

Die Internationalen Kammern beim Landgericht Berlin II verhandeln nach der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO).

Die Zivilprozessordnung ermöglicht eine effiziente Verfahrensgestaltung vor einem unabhängigen Gericht mit einer im schriftlichen Verfahren vorbereiteten mündlichen Verhandlung. Vor den internationalen Kammern wird diese auf Englisch oder – vor der internationalen Zivilkammer für Baustreitigkeiten und allgemeine Zivilsachen wahlweise auch auf Französisch – durchgeführt. Das Gericht wird in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Einigung in Form eines Vergleichs der Parteien hinwirken.

Die Parteien müssen sich vor dem Landgericht durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Eine englische Version der ZPO finden Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/englisch_zpo/englisch_zpo.html

Durchführung der mündlichen Verhandlung im Saal oder per Videokonferenz

Die mündliche Verhandlung kann in einem der historischen Gerichtssäle des Landgerichts, in einem modernen Besprechungsraum oder auch – soweit vom Gesetz zugelassen – per Videokonferenz (§ 128 a ZPO) durchgeführt werden.

Verfahrenskosten

Die Verfahrenskosten richten sich nach den für deutsche Zivilprozesse maßgeblichen Gesetzen; für die Inanspruchnahme der Internationalen Kammern entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die vom Gericht erhobenen Gebühren ergeben sich aus dem Gerichtskostengesetz (GKG), die Gebührenansprüche der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG – englische Version: http://www.gesetze-im-internet.de/englisch_rvg/) geregelt. Die Höhe der Gebühren hängt regelmäßig vom Streitwert ab. Kommt es zu einem streitigen Urteil, so sind die Gerichtskosten und die berechtigten Kosten der anderen Seite regelmäßig von der unterliegenden Partei zu tragen.