Mediation beim Güterichter in Zivilsachen

Güterichter*innen am Standort Tegeler Weg

Güterichter*innen am Standort Tegeler Weg

Güterichter*innen am Standort Littenstraße

Güterichter*innen am Standort Littenstraße

Seit 2006 besteht bei den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Berlin das Angebot gerichtlicher Mediation. Dieses Angebot wird seit 2013 als „Mediation beim Güterichter“ fortgeführt. Derzeit sind beim Landgericht Berlin II 16 Güterichter und Güterichterinnen (im Folgenden: Güterichter) tätig.

Was bedeutet Mediation beim Güterichter?

Eine Mediation beim Güterichter kommt in Betracht, wenn eine Klage/Berufung/Beschwerde bei Gericht eingegangen und zugestellt ist. Beide bzw. alle Parteien müssen mit dem Mediationsverfahren beim Güterichter einverstanden sein. Es ist freiwillig. Das Einverständnis holt entweder der streitentscheidende Spruchrichter oder der Güterichter ein. Die Anregung, ein solches Verfahren durchzuführen, kann auch von den Parteien kommen.

Das Mediationsverfahren ist eine eigenständige Form der Konfliktbeilegung. Sie beruht auf der Idee, dass die Parteien eines Streites auch die Experten für dessen Lösung sind. Mit der Unterstützung besonders geschulter Güterichter erarbeiten die Parteien in einem strukturierten Verfahren auf der Grundlage der Erkenntnisse ihrer eigenen wirtschaftlichen, persönlichen oder anderen individuellen Interessen Lösungsoptionen für den Konflikt. Diese Lösungsoptionen sind oft weitreichender und zukunftsorientierter als solche, die in einem herkömmlichen Gerichtsverfahren vorgeschlagen werden könnten. Die Güterichter moderieren den Streit im Sinne eines fairen und transparenten Verfahrens und sorgen dafür, dass sich die Konfliktlösung an den tatsächlichen Interessen der Parteien orientiert. Die Güterichter können einen verbindlichen, vollstreckbaren Vergleich protokollieren.

Die Güterichter, die eine Mediation in einem Verfahren durchführen, entscheiden diesen Rechtsstreit nicht als Spruchrichter. Deshalb geben die Güterichter auch keine eigene rechtliche Einschätzung des Ausgangs des Rechtsstreits ab.

Die Verhandlungen vor dem Güterichter sind nicht öffentlich.

Kommt eine Einigung nicht zustande, geht der Rechtsstreit zurück an die zuständige Kammer.

Welche Vorteile hat das Mediationsverfahren vor dem Güterichter?

  • Sie bekommen kurzfristig einen Termin, möglichst innerhalb von vier bis sechs Wochen.
  • Die Termine dauern in der Regel zwischen zwei und vier Stunden.
  • Sie erhalten einen Fortsetzungstermin, wenn erforderlich.
  • Sie können Dritte, die bislang nicht am Rechtsstreit beteiligt sind, hinzuziehen.
  • Andere Verfahren oder Konflikte, die mit dem Rechtsstreit zusammenhängen, können mit gelöst werden.
  • Das Verfahren ist nicht öffentlich, in der Regel wird Vertraulichkeit vereinbart.
  • Teileinigungen sind möglich und oft für das streitige Verfahren entlastend.
  • Es entstehen keine weiteren Gerichtskosten; für Rechtsanwälte, die nach RVG abrechnen, fallen Termins- und Einigungsgebühr an.

Welche Einigungsquoten werden erzielt?

Seit etwa 2009 werden im Durchschnitt etwa 500 Verfahren beim Landgericht pro Jahr durchgeführt (bei den Zivilgerichten in Berlin insgesamt etwa 650 Verfahren). Die Einigungsquote beträgt durchschnittlich ca. 2/3. Zusätzlich werden oft weitere Gerichtsverfahren mit erledigt, was diese Quote noch erhöht. Auch wenn im Güterichterverfahren noch keine umfassende Einigung erzielt werden konnte, gibt es oft Teilvergleiche oder Verständigungen, die den Weg zur Einigung vor dem Spruchrichter ebnen.

Die jährliche Statistik, welche die Koordinierungsstelle für die gerichtliche Mediation an den Zivilgerichten in Berlin erstellt, wird an dieser Stelle veröffentlicht. Diese Statistik gibt nicht die Zahlen der amtlichen Justizstatistik wieder. Zum Verständnis wird darauf hingewiesen, dass unter der Rubrik ‘Eingänge’ die Verfahren erfasst werden, die – unabhängig davon, ob die Zustimmung der Parteien bereits vorliegt – in die Güterichterabteilung eingehen. Die Rubrik ‘durchgeführte Mediationen’ weist die Zahl der mit Zustimmung der Parteien durchgeführten Güterichterverfahren aus.

Auswertung Mediationen 2023

Stand: Mai 2024