Zuständigkeiten am Standort Tegeler Weg

Am Standort Tegeler Weg werden Zivilsachen verhandelt. Alle Kammer an diesem Standort bearbeiten allgemeine Zivilsachen. Für einige Sachgebiete im Zivilrecht sind im Landgericht Berlin II spezialisierte Kammern zuständig. Für welche Sachgebiete es Spezialkammern mit Sitz am Tegeler Weg gibt, zeigt die folgende Übersicht.

Wenn Sie eine Klage beim Landgericht Berlin II einreichen, wird gerichtsintern anhand des Geschäftsverteilungsplans ermittelt, ob es sich um eine allgemeine Zivilsache oder eine Klage aus einem Spezialsachgebiet handelt und welche Kammer an welchem Standort des Gerichts dafür zuständig ist.

Übersicht über die Spezialzuständigkeiten am Standort Tegeler Weg

Amtshaftungssachen

Amtshaftungssachen, an denen die Bundesrepublik Deutschland oder eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts beteiligt ist, werden am Standort Tegeler Weg verhandelt.

Architektenhonorarsachen

Architektenhonorarsachen sind Streitigkeiten aus Architekten- bzw. Ingenieursverträgen, soweit sie auf die Zahlung oder Rückzahlung von Architekten- bzw. Ingenieurshonorar oder auf deren Sicherung gerichtet sind.

Bank- und Finanzgeschäfte

Als Bank- und Finanzgeschäfte gelten Streitigkeiten aus allen Geschäften, die von Banken und Finanzinstituten typischerweise erledigt werden, sowie Prospekthaftungsansprüche und Ansprüche aus Vermögensberatung und Anlagengeschäften, soweit eine der Parteien ein Kreditinstitut ist.

Bausachen

Bausachen sind Streitigkeiten aus Bau-, Architekten- sowie Ingenieurverträgen, soweit sie im Zusammenhang mit Bauleistungen stehen.

Berliner Betriebesachen

Als Berliner Betriebesachen gelten Klagen der und gegen die in § 1 Abs. 1 des Berliner Betriebe-Gesetzes vom 14.07.2006 genannten Anstalten des öffentlichen Rechts hinsichtlich der Entgeltforderungen und Entgeltrückzahlungsansprüche, die mit ihren Aufgaben gem. § 3 Abs. 3 bis 5 dieses Gesetzes zusammenhängen.

Entschädigungssachen

Als Entschädigungssachen gelten Sachen aus den Gesetzen über Entschädigung der Opfer des Nationalsozialismus, Verfahren nach § 229 des Bundesentschädigungsgesetzes und Klagen gemäß § 183 i.V.m. § 211 des Bundesentschädigungsgesetzes sowie Klagen der Entschädigungsbehörde auf Rückzahlung von Entschädigungsleistungen gemäß § 7 Abs. 3 des Bundesentschädigungsgesetzes.

Gewerbemietsachen

Gewerbemietsachen sind Streitigkeiten über Gebäude, Gebäudeteile und unbebaute Grundstücke für die ein Miet- oder Pachtvertrag besteht oder Nutzungsstreitigkeiten nach dem Schuldrechtsanpassungs-, dem Sachenrechtsbereinigungs- oder dem Vertragsgesetz vorliegen, soweit es sich nicht um eine Wohnraummietsachen nach § 23 Nr. 2a GVG handelt.

Grundstückssachen

Grundstückssachen betreffen Ansprüche, die unmittelbar auf Bewilligung oder Verbot einer Eintragung/Löschung im Grundbuch oder auf Eintragung einer Vormerkung oder eines Widerspruchs gerichtet sind.

Heilbehandlungssachen (inklusive Arzthaftungssachen)

Heilbehandlungssachen sind Rechtsstreitigkeiten, in denen einerseits Patient*innen gegen Ärzt*innen wegen des Vorwurfs einer fehlerhaften Behandlung oder einer unzureichenden Aufklärung über Behandlungsrisiken auf Schmerzensgeld und/oder materiellen Schadensersatz klagen und andererseits Ärzt*innen oder Krankenhausträger gegen Patient*innen Honoraransprüche geltend machen. Es handelt sich um eine rechtlich und tatsächlich schwierige Spezialmaterie, in der komplexe medizinische Probleme rechtlich eingeordnet und gelöst werden müssen.

Insolvenz- und Anfechtungssachen

Insolvenz- und Anfechtungssachen erfassen die unter Art. 6 Abs. 1 EU-InsolvenzVO fallenden Streitigkeiten, also etwa Insolvenzanfechtungen (§§ 129 ff. InsO), die Unwirksamkeit von Rechtshandlungen (§ 88 InsO), insolvenzrechtliche Beschwerdesachen, Haftungsklagen gegen den Insolvenzverwalter wegen Verletzung seiner insolvenzrechtlichen Pflichten (§§ 60, 61 InsO). Auch Haftungsklagen wegen Zahlungen bei faktischer Insolvenz (§ 15b InsO, §§ 92 Abs. 2, 93 Abs. 2 Nr. 6 AktG, §§ 130a, 177a HGB) sowie Insolvenzverschleppung (§ 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 15a InsO, §§ 130a, 177a HGB ua) fallen in das Spezialgebiet. Ferner werden die Anfechtungssachen nach dem AnfG einbezogen.

Kapitalanlagesachen

Als Kapitalanlagesachen gelten Rechtsstreitigkeiten über Prospekthaftungsansprüche sowie Ansprüche aus Anlagevermittlung, -beratung oder -verwaltung, soweit nicht eine Kammer mit der Sonderzuständigkeit Bank- und Finanzgeschäfte zuständig ist.

Pressesachen

Pressesachen befassen sich mit Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Massenmedien (Presse, Film, Rundfunk, Fernsehen sowie Veröffentlichungen im Internet).

Versicherungssachen

Versicherungssachen sind Streitigkeiten aus privaten Versicherungsverträgen zwischen Versicherern und Versicherungsnehmer*innen (Versicherten oder Bezugsberechtigten).