Um 1900 setzte in Berlin auf dem Gebiet des Gerichtswesens eine umfassende Bautätigkeit ein. Insgesamt 17 Neubauten entstanden. Für die Einrichtung eines dritten Landgerichtsbezirks, zuständig für die nordwestlich bis nordöstlich gelegenen, stadtnahen Kreise von Nauen und Bernau bis Strausberg, stellte die Stadt Charlottenburg ein Grundstück in landschaftlich schöner Umgebung an einer im Entstehen begriffenen, im Angesicht des Charlottenburger Schlossparks verlaufenden Spreeuferstraße zur Verfügung.
Das Gebäude wurde als Königliches Landgericht III Berlin in Charlottenburg in zwei Abschnitten 1901 bis 1906 und 1912 bis 1915 von dem Wirklichen Geheimen Oberbaurat Paul Thoermer und dem Regierungs- und Geheimen Baurat Rudolf Mönnich errichtet. Es ist dem vom damaligen Kaiser Wilhelm II bevorzugten Baustil der Romanik nachempfunden. Ende des letzten Jahrhunderts wurde am Tegeler Weg ein weiterer Bauteil angegliedert.