Datenschutzerklärung Mitarbeitende aller Laufbahnen und Besoldungs- und Vergütungsgruppen, Auszubildenden, Referendare, Bewerber

Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Mitarbeitenden aller Laufbahnen und Besoldungs- und Vergütungsgruppen, Auszubildenden (einschließl. Referendarinnen und Referendaren im juristischen Vorbereitungsdienst) sowie Bewerberinnen und Bewerbern durch das Landgericht Berlin II.

(Informationen nach Artikel 13 und Artikel 14 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 27. April 2016 (EU-Datenschutz-Grundverordnung – EU-DSGVO)

Das Landgericht Berlin II als personalaktenführende Stelle verarbeitet personenbezogene Daten von Mitarbeitenden, Auszubildenden und von Bewerberinnen und Bewerbern. Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst und möchten Ihnen mit dieser Datenschutzerklärung einen Überblick darüber geben, an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können, welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben und wie sie verwendet werden und welche Rechte Ihnen gegenüber dem Landgericht Berlin II nach dem Datenschutzrecht zustehen.

Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet unter https://www.gesetze-im-internet.de (Bundesrecht), https://gesetze.berlin.de (Landesrecht Berlin) und https://eur-lex.europa.eu (Recht der Europäischen Union) in der jeweils geltenden Fassung abrufen.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung beim Landgericht Berlin II verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

a.) Verantwortliche Stelle
Ihre personenbezogenen Daten werden durch das Landgericht Berlin II, Littenstraße 12-17, 10179 Berlin, Tel: (030) 9023-0, verarbeitet.

b.) Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Datenschutz ist die oder der jeweilige behördliche Datenschutzbeauftragte

An die oder den behördlichen Datenschutzbeauftragte(n) des Landgerichts Berlin II können Sie sich wenden:

Per E-Mail über folgende Adresse:
Datenschutzbeauftragter@lg.berlin.de

oder über folgende Postanschrift:

Datenschutzbeauftragter des Landgerichts Berlin II
Landgericht Berlin II, Littenstraße 12 -17, 10179 Berlin

Diese Person ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen zuständig. Sie kann Ihnen keinerlei sonstige Auskunft, etwa zum Stand Ihrer Anfrage oder Ihres Verfahrens geben.

2. Aus welchen Quellen stammen Ihre personenbezogenen Daten und zu welchen Zwecken verarbeiten wir diese?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir von Ihnen im Rahmen des Bewerbungs-, Auswahl- und Einstellungsverfahrens oder während des Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisses bzw. für die Wahrnehmung eines Ausbildungsabschnitts erhalten. Zudem verarbeiten wir – soweit erforderlich – personenbezogene Daten, die wir auf gesetzlicher Grundlage oder mit Ihrer Einwilligung bei anderen Stellen oder Dritten erheben oder von diesen erhalten (z.B. amtsärztliche Stellungnahmen, Anordnung über die Mitteilungen in Strafsachen, Bundeszentralregisterauszug, Beurteilungen). Die Verarbeitung kann auch besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 Absatz 1 der EU-DSGVO umfassen.

3. Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen verarbeiten wir Ihre Daten?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 88 EU-DSGVO, § 18 Bln DSG i.V.m. § 32 BDSG und im Einklang mit den weiteren Bestimmungen der EU-DSGVO, dem Berliner Datenschutzgesetz, den weiteren einschlägigen Gesetzen (beispielsweise Richtergesetz – RiG Bln, Beamtenstatusgesetz – BeamtStG, Landesbeamtengesetz-LBG) sowie der auf Grundlage dieser Gesetze erlassenen Verordnungen und Ausführungsvorschriften und hinsichtlich der Mitarbeitenden in einem Angestelltenverhältnis auf Basis der im Landgericht Berlin II angewendeten Tarifverträge (TV-L). Die Verwendung Ihrer Personalaktendaten erfolgt zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisses, zur Wahrnehmung eines Ausbildungsabschnitts, zum Zweck der Durchführung eines Auswahl- oder Einstellungsverfahrens und zum Zwecke der Personalverwaltung und der Personalwirtschaft. Anderen Zwecken kann sie nur dienen, wenn Sie gemäß Art. 6 Absatz 1 lit. a) EU-DSGVO ihre Einwilligung dazu gegeben haben (z.B. bei Übersendung von Personalakten im Rahmen von Interessenbekundungs- oder Bewerbungsverfahren auf Anforderung an andere Behörden). Besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 Absatz 1 EU-DSGVO (wie z.B. Gesundheitsdaten) werden von uns auf Grundlage von Art. 9 Absatz 2 lit. a), b), e) EU-DSGVO verarbeitet (z.B. Erfassung der Schwerbehinderung wegen Zusatzurlaubs).

4. Wem gegenüber werden Ihre personenbezogenen Daten offengelegt?

Das Landgericht Berlin II legt Ihre personenbezogenen Daten seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Dritten gegenüber nur auf Grundlage gesetzlicher Vorschriften offen oder wenn eine ausdrückliche Einwilligung Ihrerseits vorliegt.

a.) Innerhalb der Justiz erhalten diejenigen Personen Zugang zu Ihren Daten, die mit der Bearbeitung von Personaleinzelangelegenheiten im Rahmen der Personalverwaltung befasst sind.

b.) Um die Wahrnehmung Ihrer Interessen zu gewährleisten, erhalten Gremienvertreter (z.B. Richterrat, Personalrat, Frauenvertretung, Schwerbehindertenvertretung) Ihre Personalaktendaten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen nur mit Ihrer Einwilligung.

c.) Im juristischen Vorbereitungsdienst werden dem Landgericht die Namen der Referendarinnen und Referendare weitergegeben.

d.) An Stellen außerhalb der Justiz übermitteln wir Personalaktendaten nur zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z.B. gegenüber Sozialversicherungsträgern im Zusammenhang mit der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen, gegenüber dem Betriebsstättenfinanzamt) oder mit Ihrer Einwilligung.

e.) An die von der Justizverwaltung im Rahmen des Erforderlichen eingesetzten IT-Dienstleister (Z.B. das Online Lernprogramm ELAN-REF im juristischen Vorbereitungsdienst oder die Datenbanken Juris und Beck-online).

5. Wie lange speichern wir Ihre personenbezogenen Daten?

Die Aufbewahrung von Personalaktendaten richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (z.B. § 90 LBG, DiszG), Schriftgutaufbewahrungsbestimmungen im Land Berlin und nach Dienstvereinbarungen (Z.B. DV Gesundheit).

Die Aufbewahrungsfristen im Einzelnen können Sie der Anlage zur Schriftgutaufbewahrungsverordnung unter https://www.berlin.de/sen/justiz/vorschriften/vorschrift.450765.php entnehmen.

6. Welche Rechte stehen Ihnen als betroffene Person gegenüber dem Landgericht Berlin II zu?

Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam schützen zu können, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber dem Landgericht Berlin II geltend machen können:

a.) Recht auf Auskunft, Artikel 15 EU-DSGVO

Gemäß Artikel 15 Absatz 1 EU-DSGVO haben Sie das Recht auf Auskunft darüber, ob wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen (Artikel 15 Absatz 2 EU-DSGVO). Das Auskunftsrecht wird durch das Recht Dritter am Schutz ihrer personenbezogenen Daten beschränkt (Artikel 15 Absatz 4 EU-DSGVO).

b.) Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 16, 17 und 18 EU-DSGVO

Sie haben nach Artikel 16 EU-DSGVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger Daten und die Vervollständigung unvollständiger Daten – auch mittels ergänzender Erklärung – zu verlangen.

Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten steht Ihnen nach Maßgabe von Artikel 17 EU-DSGVO insbesondere dann zu, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr zulässig ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Aufbewahrungsfristen für die betreffenden Verfahrensakten abgelaufen sind, wobei wir die Akten in diesem Fall ohnehin von Amts wegen unaufgefordert vernichten.

Unter den Voraussetzungen von Artikel 18 EU-DSGVO besteht ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.

c.) Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20

Bei der Verarbeitung mit Ihrer Einwilligung und mithilfe automatisierter Verfahren besteht das Recht auf Erhalt der Daten und Übermittlung dieser Daten an einen anderen Verantwortlichen.

d.) Recht auf Widerspruch, Artikel 21 DSGVO

Sie haben gemäß Artikel 21 EU-DSGVO – soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung zu bestimmten Angaben geltend gemacht wird – das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Wir dürfen in einem solchen Fall die Verarbeitung Ihrer Daten nur fortsetzen, wenn ein zwingender Grund vorliegt. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen ergeben, die der Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen oder uns zur fortgesetzten Verarbeitung zwingen, wie beispielsweise gesetzliche Aktenaufbewahrungsfristen oder andere besondere gesetzliche Regelungen.

7. Ihr Recht auf Beschwerde bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, Artikel 77 EU-DSGVO

Mit Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden. Es steht Ihnen aber auch frei, sich mit einer Beschwerde an die

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Alt-Moabit 59-61
10555 Berlin

Tel.: (030) 13889-0
E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de

zu wenden.