Datenschutzerklärung Bibliothek des Landgerichts Berlin II an den Standorten Littenstraße und Tegeler Weg

Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Nutzerinnen und Nutzern der Bibliothek durch das Landgericht Berlin II

(Informationen nach Artikel 13 und Artikel 14 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 27. April 2016 (EU-Datenschutz-Grundverordnung – EU DSGVO)

Das Landgericht Berlin II als verantwortliche Stelle verarbeitet personenbezogene Daten von Nutzerinnen und Nutzern der Bibliothek des Landgerichts Berlin II. Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst und möchten Ihnen mit dieser Datenschutzerklärung einen Überblick darüber geben, an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können, welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben und wie sie verwendet werden und welche Rechte Ihnen gegenüber dem Landgericht Berlin II nach dem Datenschutzrecht zustehen.

Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet unter https://www.gesetze-im-internet.de (Bundesrecht), https://gesetze.berlin.de (Landesrecht Berlin) und https://eur-lex.europa.eu (Recht der Europäischen Union) in der jeweils geltenden Fassung abrufen.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung beim Landgericht Berlin II verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

a.) Verantwortliche Stelle
Ihre personenbezogenen Daten werden durch das Landgericht Berlin II, Littenstraße 12-17, 10179 Berlin, Tel: (030) 9023-0, verarbeitet.

b.) Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Datenschutz ist die oder der jeweilige behördliche Datenschutzbeauftragte

An die oder den behördlichen Datenschutzbeauftragte(n) des Landgerichts Berlin II können Sie sich wenden:

Per E-Mail über folgende Adresse:
Datenschutzbeauftragter@lg.berlin.de

oder über folgende Postanschrift:

Datenschutzbeauftragter des Landgerichts Berlin II
Landgericht Berlin II, Littenstraße 12 -17, 10179 Berlin

Diese Person ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen zuständig. Sie kann Ihnen keinerlei Auskunft zur Ausleihe oder zur Bibliothek geben.

2. Aus welchen Quellen stammen Ihre personenbezogenen Daten und zu welchen Zwecken verarbeiten wir diese?

Die Mitarbeitenden in den Leihstellen der Bibliothek verarbeiten hauptsächlich personenbezogene Daten, die Sie selbst im Rahmen Ihrer Anmeldung zur Ausleihe angegeben haben. Die Speicherung dient dem Zweck, den Verbleib der von Ihnen entliehenen Medien nachvollziehen zu können. Gegebenenfalls erfolgt in Einzelfällen eine Anfrage bei anderen Stellen, wenn eine Kontaktaufnahme zwecks Medienrückrufs aufgrund der vorliegenden Daten nicht möglich ist. Besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Artikel 9 Absatz 1 EU-DSGVO werden in der Bibliothek des Landgerichts Berlin II nicht verarbeitet.

Bei Mitarbeitenden des Landgerichts Berlin II werden die dienstlichen Adressdaten erfasst sowie die Ihnen zur Verfügung gestellte Zimmerliteratur. Bei Angehörigen anderer Behörden werden ebenfalls die dienstlichen Adressdaten erfasst.

3. Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen verarbeiten wir Ihre Daten?

Wir verarbeiten in der Bibliothek des Landgerichts Berlin II personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU-DSGVO, insbesondere Artikel 6 Absatz 1 lit. b) und lit. f), dem Berliner Datenschutzgesetz sowie den weiteren einschlägigen Gesetzen.

Die Verwendung Ihrer persönlichen Daten ist eine Voraussetzung für die Ausleihe von Medien aus dem Bestand der Bibliothek des Landgerichts Berlin II. Sie erfolgt, um den Verbleib von Medien jederzeit nachvollziehen zu können. Nach Rückgabe eines Mediums sind die Ausleihdaten zu löschen. Eine Ausleihhistorie wird nicht gespeichert. Gegebenenfalls werden Ihre Daten auch dazu genutzt, um in Kontakt mit Ihnen zu treten wegen eines Medienrückrufs, im Fall einer Leihfristüberschreitung, bei Bestehen einer Vertragsstrafe aufgrund einer solchen Fristüberschreitung oder zur Übermittlung von sonstigen Informationen (etwa dem Hinweis auf Fundsachen).

4. Wem gegenüber werden Ihre personenbezogenen Daten offengelegt?

Das Landgericht Berlin II legt Ihre personenbezogenen Daten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Dritten gegenüber nur auf Grundlage gesetzlicher Vorschriften offen oder wenn eine ausdrückliche Einwilligung Ihrerseits vorliegt.

Innerhalb des Landgerichts Berlin II erhalten nur die Mitarbeitenden der Leihstelle der Bibliothek Zugang zu Ihren Daten.

An Dritte übermitteln wir Ihre Daten nur im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen, etwa im Zuge einer Strafverfolgungsmaßnahme, oder zur Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit der Bibliotheksnutzung.

5. Wie lange speichern wir Ihre personenbezogenen Daten?

Bei Mitarbeitenden des Landgerichts Berlin II bleiben die Daten gespeichert für die Dauer Ihres Beschäftigungsverhältnisses.

Für externe Nutzer gilt: Wir speichern Ihre Daten während Ihrer aktiven Nutzung der Bibliotheksbestände durch Ausleihe.

6. Welche Rechte stehen Ihnen als betroffene Person gegenüber dem Landgericht Berlin II zu?

Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam schützen zu können, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber dem Landgericht Berlin II geltend machen können:

a.) Recht auf Auskunft, Artikel 15 EU-DSGVO

Gemäß Artikel 15 Absatz 1 EU-DSGVO haben Sie das Recht auf Auskunft darüber, ob wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen (Artikel 15 Absatz 2 EU-DSGVO). Das Auskunftsrecht wird durch das Recht Dritter am Schutz ihrer personenbezogenen Daten beschränkt (Artikel 15 Absatz 4 EU-DSGVO).

b.) Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 16, 17 und 18 EU-DSGVO

Sie haben nach Artikel 16 EU-DSGVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger Daten und die Vervollständigung unvollständiger Daten – auch mittels ergänzender Erklärung – zu verlangen.

Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten steht Ihnen nach Maßgabe des Artikel 17 EU-DSGVO insbesondere dann zu, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr zulässig ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Aufbewahrungsfristen für die betreffenden Verfahrensakten abgelaufen sind, wobei wir die Akten in diesem Fall ohnehin von Amts wegen unaufgefordert vernichten.

Unter den Voraussetzungen von Artikel 18 EU-DSGVO besteht ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.

c.) Recht auf Widerspruch, Artikel 21 DSGVO

Sie haben gemäß Artikel 21 EU-DSGVO – soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung zu bestimmten Angaben geltend gemacht wird – das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Wir dürfen in einem solchen Fall die Verarbeitung Ihrer Daten nur fortsetzen, wenn ein zwingender Grund vorliegt. Ein zwingender Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Sie Medien aus dem Bestand der Bibliothek des Landgerichts Berlin entliehen haben oder wenn die Begleichung einer Vertragsstrafe noch aussteht.

Im Fall einer Beendigung der Datenverarbeitung aufgrund eines Widerspruchs ist eine Teilnahme an der Ausleihe der Bibliothek für Sie nicht mehr möglich.

7. Ihr Recht auf Beschwerde bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, Artikel 77 EU-DSGVO

Mit Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden. Es steht Ihnen aber auch frei, sich mit einer Beschwerde an die

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Alt-Moabit 59-61
10555 Berlin

Tel.: (030) 13889-0
E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de

zu wenden.