Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer durch das Landgericht Berlin II
(Informationen nach Artikel 13 und Artikel 14 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 27. April 2016 (EU-Datenschutz-Grundverordnung – EU DSGVO)
Die Präsidentin oder der Präsident des Landgerichts Berlin II ist zuständig für die Allgemeinbeeidigung der Dolmetscherinnen und Dolmetscher und führt das Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer nach § 19 des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes (AGGVG). Als insoweit verantwortliche Stelle verarbeitet das Landgericht Berlin II personenbezogene Daten von Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowie Übersetzerinnen und Übersetzern. Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst und möchten Ihnen mit dieser Datenschutzerklärung einen Überblick darüber geben, an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können, welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben und wie sie verwendet werden und welche Rechte Ihnen gegenüber dem Landgericht Berlin II nach dem Datenschutzrecht zustehen.
Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet unter https://www.gesetze-im-internet.de (Bundesrecht), https://gesetze.berlin.de (Landesrecht Berlin) und https://eur-lex.europa.eu (Recht der Europäischen Union) in der jeweils geltenden Fassung abrufen.