Datenschutzerklärung Zivilprozess und Familienverfahren

Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Landgericht Berlin II im Bereich des Zivilprozesses

(Informationen nach Artikel 13 und Artikel 14 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 27. April 2016 (EU-Datenschutz-Grundverordnung – EU DSGVO)

In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten beim Landgericht Berlin II werden personenbezogenen Daten im Rahmen der geltenden Gesetze verarbeitet. Personenbezogene Daten sind Angaben zu Ihrer Person, aber auch zu Sachverhalten, die mit Ihrer Person in Verbindung stehen. Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst und möchten Ihnen mit dieser Datenschutzerklärung einen Überblick darüber geben, an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können, welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben und wie sie verwendet werden und welche Rechte Ihnen gegenüber dem Landgericht Berlin II nach dem Datenschutzrecht zustehen.

Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet unter https://www.gesetze-im-internet.de (Bundesrecht), https://gesetze.berlin.de (Landesrecht Berlin) und https://eur-lex.europa.eu (Recht der Europäischen Union) in der jeweils geltenden Fassung abrufen.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung beim Landgericht Berlin II verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

a.) Verantwortliche Stelle
Ihre personenbezogenen Daten werden durch das Landgericht Berlin II, Littenstraße 12-17, 10179 Berlin, Tel: (030) 9023-0, verarbeitet.

b.) Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Datenschutz ist die oder der jeweilige behördliche Datenschutzbeauftragte

An die oder den behördlichen Datenschutzbeauftragte(n) des Landgerichts Berlin II können Sie sich wenden:

Per E-Mail über folgende Adresse:
Datenschutzbeauftragter@lg.berlin.de

oder über folgende Postanschrift:

Datenschutzbeauftragter des Landgerichts Berlin II
Landgericht Berlin II, Littenstraße 12 -17, 10179 Berlin

Diese Person ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Justizverwaltung zuständig.
Sie kann Ihnen keinerlei Auskunft zu Zivilverfahren geben und erteilt keine Rechtsberatung.

2. Aus welchen Quellen stammen Ihre personenbezogenen Daten und zu welchen Zwecken verarbeiten wir diese?

In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten verarbeitet das Landgericht Berlin II personenbezogene Daten von Recht- und Auskunftsuchenden, Rechtsanwälten und -beiständen, Verfahrensbeiständen, Sprachmittlern, Sachverständigen, Zeugen sowie um Auskunft ersuchenden Personen, soweit dies zum Zweck der Durchführung des jeweiligen Verfahrens, zur Vorgangsverwaltung, zur Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht sowie der Bearbeitung von Eingaben, Auskunftsersuchen und Beschwerden erforderlich ist. Die Verarbeitung kann je nach Streitgegenstand des jeweiligen Verfahrens grundsätzlich auch besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Artikel 9 Absatz 1 EU DSGVO umfassen.

Darüber hinaus werden zu den vorgenannten Zwecken personenbezogene Daten von nicht am Verfahren beteiligten Personen verarbeitet, wenn deren Daten sich aus dem Vortrag der Verfahrensbeteiligten, den zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingereichten Unterlagen und den im Rahmen der Amtsermittlung oder Beweiserhebung herangezogenen Erkenntnismitteln (insbesondere beigezogene Akten, Zeugenaussagen, Gutachten, Befundberichte, Auskünfte, Urkunden) ergeben.

Nach Abschluss des Verfahrens können Daten zur Erfüllung anderer gesetzlicher Pflichten verarbeitet werden, etwa um gesetzlichen Aufbewahrungspflichten nachzukommen.

3. Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen verarbeiten wir Ihre Daten?

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Durchführung zivilgerichtlicher Verfahren – auch ohne Kenntnis und Einwilligung der Betroffenen – sind in erster Linie die einschlägigen Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnung (etwa der ZPO), zudem § 3 des Berliner Datenschutzgesetzes und Artikel 6 Absatz 1 lit. c) und e) EU-DSGVO. Besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Artikel 9 Absatz 1 EU-DSGVO (wie z.B. Gesundheitsdaten) werden von uns auf Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 lit. f) EU-DSGVO verarbeitet, soweit dies im Rahmen unserer justiziellen Tätigkeit erforderlich ist.

4. Wem gegenüber werden Ihre personenbezogenen Daten offengelegt?

Das Landgericht Berlin II legt Ihre personenbezogenen Daten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Dritten gegenüber nur auf Grundlage gesetzlicher Vorschriften offen oder wenn eine ausdrückliche Einwilligung Ihrerseits vorliegt.

a.) Innerhalb der Justiz erhalten nur diejenigen Personen Zugang zu Ihren Daten, die mit der Durchführung des Verfahrens oder nach dessen Abschluss mit der Führung und Aufbewahrung der Verfahrensakten betraut sind, in dem Ihre Daten verfahrensrelevant sind. Dies sind zum Beispiel die Richterinnen und Richter, die in dem jeweiligen Verfahren eine Entscheidung zu treffen haben, die Güterichterinnen und -richter, sofern das Verfahren zur Durchführung einer Güteverhandlung gemäß § 278 Absatz 5 ZPO abgegeben wird, sowie die Geschäftsstelle und ggf. Schreibkräfte.

Für die Erledigung unserer Aufgaben benutzen wir IT-gestützte Fachverfahren (Software), in die Ihre Daten eingegeben werden. Dabei arbeiten wir auf gesetzlicher Grundlage auch mit einem öffentlich-rechtlichen Dienstleistungsunternehmen (ITDZ Berlin) zusammen, die personenbezogene Daten in unserem Auftrag verarbeiten. Diesen werden Ihre personenbezogenen Daten, soweit erforderlich, offengelegt.

In Verfahren, in denen Kosten anfallen, können wir Ihre Daten im notwendigen Umfang an die bei dem Amtsgericht Spandau angesiedelte Kosteneinziehungsstelle der Justiz übermitteln, damit diese ihrer Aufgabe der Beitreibung von Justizkosten nachkommen kann.

b.) An Stellen außerhalb der Justiz übermitteln wir personenbezogene Daten im Einzelfall, soweit es für unsere oder deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist, etwa an:

  • Beteiligte des jeweiligen Verfahrens und deren Prozessvertretungen und Verfahrensbeistände sowie an dritte Personen, soweit dies zur Gewährung rechtlichen Gehörs, im Rahmen der Pflicht zur Amtsermittlung und zur Durchführung des Verfahrens (insbesondere zur Anforderung der Akten des Ausgangsverfahrens, Auskünften, Befundberichten, Urkunden, zur Erstellung von Gutachten und Übersetzungen, zur Beweiserhebung) erforderlich ist oder ein gesetzliches Akteneinsichts- oder Auskunftsrecht besteht;
  • nach der jeweiligen Verfahrensordnung in einem Verfahren hinzuzuziehenden Personen, z.B. Sachverständigen, Dolmetschern oder Zeugen, soweit es für die Durchführung des Verfahrens erforderlich ist;
  • andere Gerichte und Strafverfolgungsunternehmen, soweit dies zur gesetzlichen Aufgabenerfüllung der jeweiligen Stellen erforderlich ist;
  • Behörden und berufsständischen Vertretungen zu unserer und deren gesetzlicher Aufgabenerfüllung, beispielsweise an Ausländer- und Sicherheitsbehörden oder das Jugendamt sowie Rechtsanwaltskammern im Rahmen von Beteiligungsrechten und Mitteilungspflichten;
  • andere Personen in Verfahren, welche die bei der Justiz geführten Register betreffen, wie beispielsweise das Handelsregister und das Grundbuch, nach den dafür geltenden Vorschriften;
  • ausnahmsweise kann im Rahmen der Amtsermittlungspflicht und Amtshilfe auch eine Weitergabe personenbezogener Daten an einen Empfänger in einem Drittstaat oder an eine internationale Organisation gesetzlich erforderlich sein.

5. Wie lange speichern wir Ihre personenbezogenen Daten?

Personenbezogene Daten, die im Rahmen eines Verfahrens erhoben wurden, werden in die Verfahrensakten aufgenommen. Die Speicherfristen für die Verfahrensakten bestimmen sich nach der Schriftgutaufbewahrungsverordnung Berlin. Die Aufbewahrungsfristen sind entsprechend der Erfordernisse in den verschiedenen Verfahrensarten unterschiedlich lang. Die Aufbewahrungsfristen im Einzelnen können Sie der Anlage zur Schriftgutaufbewahrungsverordnung unter
https://www.berlin.de/sen/justiz/vorschriften/vorschrift.450765.php entnehmen.

6. Welche Rechte stehen Ihnen als betroffene Person gegenüber dem Landgericht Berlin II zu?

Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam schützen zu können, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber dem Landgericht Berlin II geltend machen können:

a.) Recht auf Auskunft, Artikel 15 EU-DSGVO

Gemäß Artikel 15 Absatz 1 EU-DSGVO haben Sie das Recht auf Auskunft darüber, ob wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen (Artikel 15 Absatz 2 EU-DSGVO). Das Auskunftsrecht wird durch das Recht Dritter am Schutz ihrer personenbezogenen Daten beschränkt (Artikel 15 Absatz 4 EU-DSGVO).

b.) Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 16, 17 und 18 EU-DSGVO

Sie haben nach Artikel 16 EU-DSGVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger Daten und die Vervollständigung unvollständiger Daten – auch mittels ergänzender Erklärung – zu verlangen.

Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten steht Ihnen nach Maßgabe des Artikel 17 EU-DSGVO insbesondere dann zu, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr zulässig ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Aufbewahrungsfristen für die betreffenden Verfahrensakten abgelaufen sind, wobei wir die Akten in diesem Fall ohnehin von Amts wegen unaufgefordert vernichten.

Unter den Voraussetzungen von Artikel 18 EU-DSGVO besteht ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.

c.) Recht auf Widerspruch, Artikel 21 DSGVO

Sie haben gemäß Artikel 21 EU-DSGVO – soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung zu bestimmten Angaben geltend gemacht wird – das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Wir dürfen in einem solchen Fall die Verarbeitung Ihrer Daten nur fortsetzen, wenn ein zwingender Grund vorliegt. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen ergeben, die der Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen oder uns zur fortgesetzten Verarbeitung zwingen, wie beispielsweise gesetzliche Aktenaufbewahrungsfristen oder andere besondere gesetzliche Regelungen.

7. Ihr Recht auf Beschwerde bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, Artikel 77 EU-DSGVO

Mit Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden. Es steht Ihnen aber auch frei, sich mit einer Beschwerde an die

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Alt-Moabit 59-61
10555 Berlin

Tel.: (030) 13889-0
E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de

zu wenden. Bitte beachten Sie, dass die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eine Aufsicht nur ausübt, soweit die Gerichte in Verwaltungsangelegenheiten, also nicht rechtsprechend, tätig werden.