01.04.2009 - Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung
Ö 6.1 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
BV Oltmann weist darauf hin, dass Sonderprogramme allein nicht
ausreichend sind
BV Oltmann weist darauf hin, dass Sonderprogramme allein
nicht ausreichend sind. Aus diesem Grund schlägt er vor, dass die Globalsummen
für die Bezirke grundsätzlich erhöht werden, damit Instandhaltungsarbeiten
angemessen durchgeführt werden können.
BV Ahlhoff
weist darauf hin, dass vonseiten des Senates eine Mindestveranschlagung
vorgegeben wird, der Bezirk jedoch selbst festlegen kann, wie hoch sich die
bauliche Unterhaltung darstellt.
Herr Behnke
fügt hinzu, dass der Bezirk, trotz der vorgegebenen Mindestveranschlagung nicht
daran gehindert wird, im Rahmen der Globalsumme auf einen Wert von 1,5 % zu
gehen.
Die Drucksache
Nr. 0984/XVIIIwird mit folgender
Änderung einstimmig beschlossen:
Absatz 1, Satz 2
Im Weiteren
soll die Aufstockung des Bezirksplafonds dazu dienen, dass die Bezirke
selbst die Regelungen zur Energiesparverordnung (EnEV) dauerhaft einhalten
können.
Absatz 2, Satz 1
Finanzpolitisches Ziel ist es, die Mindestveranschlagung
in der baulichen Unterhaltung (derzeit 1% der Wiederbeschaffungswerte inklusive
dem Sonderprogramm SSSP) deutlich auf mindestens 1,35% der
Wiederbeschaffungswerte zu erhöhen (zusätzlich 50 Millionen Euro).
29.04.2009 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ö 12.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:
Einstimmiger Beschluss –
Konsensliste:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt,
sich bei den zuständigen Stellen für eine dauerhaft erhöhte Globalsumme
einzusetzen, um die Substanzerhaltung des bezirklichen Vermögens gewährleisten
zu können und die Folgekosten durch unterlassene Instandhaltung zu minimieren.
Im Weiteren soll die Aufstockung des Bezirksplafonds dazu dienen, dass die
Bezirke selbst die Regelungen zur Energieeinsparverordnung (EnEV) dauerhaft
einhalten können.
Finanzpolitisches Zielist es, die Mindestveranschlagung in der baulichen Unterhaltung (derzeit
1% der Wiederbeschaffungswerte inklusive dem Sonderprogramm SSSP) deutlich auf
mindestens 1,35% der Wiederbeschaffungswerte zu erhöhen (zusätzlich 50
Millionen Euro). Das Instrument der Mindestveranschlagung im Hochbaubereich
soll später durch dieImplementierung
eines Eigentümer-Nutzer-Modells abgelöst werden.
21.08.2013 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ö 13.1 - überwiesen
Überweisung an den Hauptausschuss – Konsensliste
Überweisung an den Hauptausschuss – Konsensliste.
02.10.2013 - Hauptausschuss
Ö 4.9 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Nach kurzer Aussprache wird die Mitteilung zur Kenntnis genommen
Nach kurzer Aussprache wird die Mitteilung zur Kenntnis genommen.