Drucksache - 1019/XVIII  

 
 
Betreff: Neuwahl der Bezirksverordneten für den Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten gemäß § 34 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (AZG) in der Fassung vom 22. Juli 1996 (GVBl. 302, 472), zuletzt geändert durch Artikel VII § 8 des Gesetzes vom 20. April 2000 (GVBl. 286)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordnetenvorsteherBezirksverordnetenvorsteher
  Kotecki, Rainer
Drucksache-Art:Vorlage des BV-VorstehersVorlage des BV-Vorstehers
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
29.04.2009 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage des vorstehers

nach § 34 AZG muss zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten für jeden Bezirk ein Beirat gebildet werden, der zu hören ist, wenn die Bezirksverwaltung einem Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder die Festsetzung

 

nach § 34 AZG muss zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten für jeden Bezirk ein Beirat gebildet werden, der zu hören ist, wenn die Bezirksverwaltung einem Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder die Festsetzung ihrer Art und Höhe nicht abhelfen will.

 

Der Beirat, dessen Verhandlungen das zuständige Mitglied des Bezirksamtes leitet, besteht aus

a)                 drei Bezirksverordneten

b)                 einem/r Vertreter/in der Gewerkschaften

c)                 drei Vertretern/innen von Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen.

 

Die Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.

 

Zu a)

Die Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter/innen wird durch den Bezirksverordnetenvorsteher veranlasst.

 

Von den Fraktionen werden vorgeschlagen:

 

Ordentliche Mitglieder                                                        Stellvertreter

Ingrid Kühnemann                                                                   Rita Robinson

Reinhard Pospieszynski                                                         Ralf Olschewski

Thomas Schwarz                                                                   Ralf Kühne

Jörg Hackenberger

Reingard Jäkl                                                                          Hans Ohnmacht

 
 

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