Drucksache - 0842/XVIII
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Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 29.04.2009 folgenden Beschluss:
„Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob an Kreuzungen in Geschäftsstraßen im Bezirk jeweils ein Parkplatz von bereits vorhandenen Parkmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen ausgewiesen werden kann. Dies soll nicht flächendeckend im Bezirk erfolgen, sondern zunächst an einigen wenigen Kreuzungen erprobt werden.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
In einer vorangegangenen Mitteilung zur Kenntnisnahme hat das Bezirksamt bereits geantwortet, dass an entsprechend wichtigen Standorten (Öffentliche Gebäude, Arztpraxen, S-Bahn-Haltestellen etc.) bereits Behindertenparkplätze eingerichtet worden sind, und auf Antrag auch weiterhin eingerichtet werden; die Anträge von Geschäften mit entsprechendem Bedarf werden bewilligt; darüber hinaus ist Schwerbehinderten das Parken auch in bestimmten Haltverboten gestattet, um behinderten Menschen eine möglichst gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Eine generelle Parkplatzeinrichtung erscheine jedoch nicht umsetzbar, insbesondere, da lediglich eine Beschilderung nicht ausreicht, sondern auch kostenintensive bauliche Veränderungen erfolgen müssten. Die beschränkten Personalressourcen würden darüber hinaus ein notwendiges Abgehen und Überprüfen aller Straßen auf Geschäfte nicht erlauben.
Die Straßenverkehrsbehörde hatte inzwischen Gelegenheit zur detaillierten Untersuchung einer ihr vorgelegten Standort - Vorschlagsliste auf ihre Tauglichkeit zur Umsetzung. Die darin genannten Örtlichkeiten wurden dahin gehend geprüft, ob dort bei Stellung eines entsprechenden Antrages die Einrichtung eines Parkplatzes für Menschen mit Behinderungen konkret möglich wäre.
Grundsätzlich ist die Schaffung von Sonderparkplätzen für Behinderte als Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen durch die StVO geregelt. Es handelt sich dabei um eine Ausnahmegenehmigung – denn „die Straßen sind nur für den normalen Verkehr gebaut. Eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, ist daher
nur in besonders dringenden Fällen gerechtfertigt und an den Nachweis solcher Dringlichkeit sind strenge Anforderungen zu stellen. Erteilungsvoraussetzungen dürfen nur dann als amtsbekannt behandelt werden, wenn in den Akten dargetan wird, worauf sich diese Kenntnis gründet“ (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)). Diese Sonderparkplätze sind außerdem nur zulässig, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.
Dass in Abwägung dieser Vorschrift mit dem grundgesetzlich festgeschriebenen Gleichheitsgebot und aus sozialen Gründen die Straßenverkehrsbehörde bemüht ist, möglichst viele Sonderparkplätze für Menschen mit Behinderungen einzurichten, ist selbstverständlich.
Jedoch zeigt die Erfahrung, dass ein nicht häufig genutzter Schwerbehindertenparkplatz letztlich von nicht behinderten Autofahrenden genutzt wird, was auch an anderen Stellen den Bestimmungszweck untergräbt. Auch die Einrichtung von Schwerbehindertenparkplätzen mit dem Gießkannenprinzip führt zu weniger Akzeptanz von nicht behinderten Autofahrenden für alle Sonderparkplätze. Nicht möglichst „zielgenau“ eingerichtete Schwerbehindertenparkplätze können damit letztlich wieder zur Einschränkung der Mobilität für Menschen mit Behinderung führen.
Bei Inaugenscheinnahme der angegebenen Örtlichkeiten hat die Straßenverkehrsbehörde zum Zeitpunkt der Überprüfung an folgenden Punkten konkret Möglichkeiten zum Parken für Menschen mit Behinderung sehen können:
Akazienstr./Belziger Str.: Akazienstr. 25 befindet sich bereits eine Ladezone für das dortige Geschäft, in der auch Menschen mit Behinderung parken können. Es befinden sich dort keine Einrichtungen, die überwiegend durch Menschen mit Behinderung aufgesucht werden. Deshalb wird lediglich ein allgemeiner Schwerbehinderten (SB) - Parkplatz für möglich gehalten.
Akazienstr./Hauptstr.: Hier ist die Einrichtung eines SB-Parkplatzes möglich, gegenüber befindet sich eine Ladezone (Mo-Fr., 8-12 h), für die Kaiser-Wilhelm-Passage könnten in der Feurigstr. zwei allgemeine SB-Parkplätze eingerichtet werden.
Grunewaldstr./Bozener Str.: Spezielle Anlaufpunkte für Behinderte sind nicht zu erkennen, es herrscht ein sehr hoher Parkdruck.
Grunewaldstr./Salzburger Str.: Wenige Meter davor befindet sich am Bayerischen Platz, vor dem U-Bahnhof, ein allgemeiner SB-Parkplatz.
Grunewaldstr. 66: Vor dem Amtsgericht befinden sich mehrere Kurzparkplätze und eine Ladezone (Mo-Fr., 7-17 h), die genutzt werden können.
Gothaer Str. 19: Ein allgemeiner SB-Parkplatz wäre im Anschluss an die Stellplätze für Einsatzfahrzeuge des A 41 möglich.
Grunewaldstr./Akazienstr.-Goltzstr.: Hier sind keine spezifischeren Anlaufpunkte für Menschen mit Behinderung erkennbar (z.B. ärztliche Praxen, Behörden, Kultureinrichtungen).
Tauentzienstr. 2: Hier befindet sich eine Ladezone, die genutzt werden kann. In der Passauer Str. 40 befinden sich drei allgemeine SB-Parkplätze.
Tauentzienstr./Nürnberger Str.: Vor Peek&Cloppenburg befindet sich eine Ladezone, die von Schwerbehinderten genutzt werden kann und danach macht die Rechtsabbiegespur für die Passauer Str., rechts vom Bussonderstreifen das Anlegen eines Stellplatzes unmöglich.
Nürnberger Str. 18: Für die Straße selbst ist der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf zuständig.
John-F.-Kennedy-Platz: Möglich, aber lediglich für Marktbesuchende an den Markttagen, da der dortige Rathauseingang nicht barrierefrei ist. Für behinderte Rathausbesucher stehen die Ladezone in der Freiherr-vom-Stein-Str., vor dem dortigen Rathauszugang und zwei allgemeine SB-Parkplätze in der Straße am Rathaus zur Verfügung.
Potsdamer Str. 128: Hier befindet sich eine Ladezone (Mo-Fr., 6-19 h), daher ist ein gesonderter SB-Parkplatz nicht notwendig.
Potsdamer Str. 161: Hier befindet sich ebenfalls eine Ladezone (Mo-Sa., 6-12h, Mo-Fr., 16-18 h), daher ist auch hier ein allgemeiner SB- Parkplatz nicht erforderlich.
Potsdamer Str./Bülowstr.: Die Einrichtung eines allgemeinen SB-Parkplatzes vor der Bülowstr., in Fahrtrichtung Winterfeldtstr., wäre möglich.
Maaßenstr.: Derzeit nicht möglich, da hier umfassende Umbaumaßnahmen mit einer Änderung des gesamten Straßenkonzeptes in Planung sind. Alternativ könnte ein allgemeiner SB-Parkplatz in der Gleditschstr., vor der Winterfeldtstr. eingerichtet werden (rechter Parkhafen).
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