Drucksache - 1029/XVIII
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Die BVV wolle beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt,
den Beschluss des Bezirksamtes zur Schließung der Grundschule im Taunusviertel
zurückzunehmen und dem zuständigen Fachauschuss Schule alle Varianten der
Lichtenrader Grundschulversorgung mit den jeweiligen Konsequenzen offen zu
legen. Zu diesen Varianten gehören beispielsweise die Verlegung der
Elisabeth-Rotten-Schule an die Nahariya-Grundschule und/oder die Verlegung der
Elisabeth-Rotten-Schule an die Annedore-Leber-Grundschule. Bei allen Varianten soll keine Grundschule geschlossen
werden. Stattdessen ist der Standort der Elisabeth-Rotten-Schule aufzugeben und
eine Integrationslösung zum Wohle der Kinder anzustreben. Begründung: Im Schulentwicklungsplan sind für die Nahariya-Grundschule
und für die Annedore-Leber-Grundschule “Überkapazitäten” von 2,3
bzw. 2,4 Zügen ausgewiesen (Seite 37). Der zuständige Stadtrat ist gefordert,
vor der Schließung einer Grundschule alle Varianten einer Lichtenrader
Grundschulversorgung ohne Schulschließung zu prüfen und die Ergebnisse im
Ausschuss offen zu legen. Die Bezirksverordneten und alle Betroffenen haben ein
Recht darauf, Entscheidungen nachvollziehbar und auf der Grundlage aller
Informationen aufbereitet zu bekommen. Bisher fehlt es ganz offenbar an Transparenz und klarer
Kommunikation. |
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