Drucksache - 0882/XVIII
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Laut
Mitteilung des nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 des Denkmalschutzgesetzes Berlin (DSchG
Bln) für die Eintragung von Baudenkmalen zuständigen Landesdenkmalamtes wird
die Eintragung des Hochbunkers in der Pallasstraße in die Denkmalliste des
Bezirks Tempelhof-Schöneberg noch im Laufe des Jahres 2009 vollzogen. Das
Landesdenkmalamt ist derzeit dabei, die Denkmalbegründung für die Eintragung
des Hochbunkers zu erarbeiten. |
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