Tagesordnung - 11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung  

 
 
Bezeichnung: 11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung
Datum: Di, 06.12.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:04 - 19:18 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Vorstellung des Bauvorhabens Sonnenallee 265      
Ö 3  
Bebauungsplan XIV-132-1 ("Juchaczweg / Zadekstraße") - Beratung vor Beschlussfassung der BVV      
Ö 4  
Bebauungsplan 8-52bba ("Dörferblick - Gärtnereien“) - Beratung vor Beschlussfassung der BVV      
Ö 5  
Bebauungsplan 8-98 ("ehem. RIAS-Gelände")- Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung      
Ö 6  
RIAS-Gelände Wärmestrategie ohne fossile Verbrennung  
Enthält Anlagen
0503/XXI  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob die Bauherrin des RIAS-Geländes die Wärmeversorgung für die zu errichtenden Gebäude ohne fossile Verbrennung plant und umsetzen wird. Wird fossile Verbrennung zur Wärmeversorgung durch die Bauträgerin geplant, wird das Bezirksamt gebeten auf die Bauherrin dahingehend einzuwirken, auf eine Wärmeversorgung ohne fossile Verbrennung einzusetzen. Hilfsweise wird das Bezirksamt gebeten, die Möglichkeit der Festsetzung von Verbrennungsverboten und -beschränkungen für fossile Brennstoffe (Verbots der Verbrennung von Kohle, Heizöl, Erd- und Flüssiggas und Biomasse) gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23a BauGB und § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB zu prüfen und bei Geeignetheit ggf. als mögliche Option vorzubereiten.

 

Begründung:rme muss künftig klimaneutral erzeugt werden. Das setzt Wärmeerzeugung ohne die Verbrennung fossiler Brennstoffe und Dämmung voraus. Neubauten auf zuvor unbebauten Flächen bieten die einmalige Gelegenheit, schon zu Beginn die Wärmeversorgung neu denken und umsetzten zu können. Auf die RIAS-Gelände werden umfangreiche Neubauten geplant. Gleichzeitig verfügt das Gelände über große Freiflächen, die z.B. für die Nutzung von Geothermie herangezogen werden können. Die Wärmestrategie für Berlin gibt hier die möglichen Handlungspfade vor. Für das unbebaute RIAS-Gelände gibt es jetzt zu Beginn der Planungen die einmalige Gelegenheit, eine zukunftsweisende dekarbonisierte Wärmestrategie umzusetzen.

 

-Zwischenbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 25.01.2023 ist das Bezirksamt gebeten worden, zu prüfen, ob die Bauherrin des RIAS-Geländes die Wärmeversorgung für die zu errichtenden Gebäude ohne fossile Verbrennung plant und umsetzen wird. Wird fossile Verbrennung zur Wärmeversorgung durch die Bauträgerin geplant, wird das Bezirksamt gebeten auf die Bauherrin dahingehend einzuwirken, auf eine Wärmeversorgung ohne fossile Verbrennung einzusetzen. Hilfsweise wird das Bezirksamt gebeten, die Möglichkeit der Festsetzung von Verbrennungsverboten und -beschränkungen für fossile Brennstoffe (Verbots der Verbrennung von Kohle, Heizöl, Erd- und Flüssiggas und Biomasse) gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23a BauGB und § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB zu prüfen und bei Geeignetheit ggf. als mögliche Option vorzubereiten.

 

Der Vorhabenträger zur Entwicklung des RIAS-Areals strebt ein innovatives Energiekonzept für das gesamte Quartier an, möchte sich zum gegenwärtigen Planungsstand jedoch nicht verbindlich festlegen. Für eine Umsetzung des BVV-Beschlusses ist ein energetisches Konzept zur Nutzung erneuerbarer Energien Voraussetzung. Dem Vorhabenträger wurde der BVV-Beschluss übermittelt und darum gebeten, diesen bei der weiteren Planung zur berücksichtigen und ein energetisches Gutachten in Auftrag zu geben. Nach Vorlage der erforderlichen fachspezifischen Gutachten wird durch die Verwaltung geprüft, ob die Voraussetzungen für entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan 8-98 oder für entsprechende Verpflichtungen in einem städtebaulichen Vertrag vorliegen.

 

Derzeit können durch das Bezirksamt keine seriösen Aussagen zur formellen Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens 8-98 erfolgen. Das Planungsvorhaben zum RIAS-Gelände unterliegt schwierigen Rahmenbedingungen (Geruchs- und Lärmbelastung, schwierige Verkehrsanbindung und Störfall-Achtungsabstand) und ist ausgesprochen komplex. Um Lösungsspielräume zu ermitteln, führt das Bezirksamt daher intensive Abstimmungen mit dem Vorhabenträger, den Fachplaner*innen, den Gutachter*innen, den Fachbehörden und den betroffenen Nachbar*innen. Aufgrund der Komplexität der Themen und der Vielzahl der Akteure handelt es sich um einen langwierigen und letztlich auch ergebnisoffenen Prozess.

 

Ob und inwieweit die Vorlage eines Schlussberichts noch in dieser Wahlperiode erfolgen kann, ist durch das Bezirksamt momentan nicht einzuschätzen.

 

Berlin-Neukölln, 21. November 2023

 

 

Martin Hikel Jochen Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

   
    19.10.2022 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.22 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Stadtentwicklung überwiesen.

   
    22.11.2022 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 5 - vertagt
   

Vertagt.

   
    06.12.2022 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 6 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Der Vorsitzende übergibt unter Hinweis auf die geänderte Textfassung das Wort an Herrn Stiermann, der den Antrag begründet.

 

Es folgen Redebeiträge von Herrn Wittke, Herrn Oegel (schlägt Einladung des Vorhabenträgers vor, auch bzgl. des nachfolgenden Tagesordnungspunktes), Herr Stiermann, Frau Jahke, Frau Küchler (Seniorenvertretung Neukölln) und Herrn Schenk. Herr BzStR Biedermann führt zum Vorschlag von Herrn Oegel aus, dass es dem Ausschuss natürlich unbenommen ist, den Vorhabenträger einzuladen. Der Verwaltung liegt die Stellungnahme der Projektgesellschaft vor. Ziel ist es demnach, auf fossile Verbrennung zu verzichten. Es bestehen Überlegungen, die Wärme über das geplante Biomasseheizkraftwerk des BSR zu beziehen. Ob dies realisierbar ist, hängt von der Zeitschiene des Bauvorhabens ab. Herr Groth ergänzt, dass mit dem Vorhabenträger über solche Dinge natürlich auch gesprochen wird. Für eine Festsetzung im Bebauungsplan muss jedoch die städtebauliche Erforderlichkeit gegeben sein.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, so dass der Vorsitzende um Abstimmung bittet. Im Ergebnis wird der BVV von den anwesenden Ausschussmitgliedern (AfD heute im Ausschuss nicht vertreten) bei Zustimmung durch SPD, Grüne und Linke und Ablehnung durch CDU und FDP mehrheitlich die Zustimmung des Antrags empfohlen.

   
    25.01.2023 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 12.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob die Bauherrin des RIAS-Geländes die Wärmeversorgung für die zu errichtenden Gebäude ohne fossile Verbrennung plant und umsetzen wird. Wird fossile Verbrennung zur Wärmeversorgung durch die Bauträgerin geplant, wird das Bezirksamt gebeten auf die Bauherrin dahingehend einzuwirken, auf eine Wärmeversorgung ohne fossile Verbrennung einzusetzen. Hilfsweise wird das Bezirksamt gebeten, die Möglichkeit der Festsetzung von Verbrennungsverboten und -beschränkungen für fossile Brennstoffe (Verbots der Verbrennung von Kohle, Heizöl, Erd- und Flüssiggas und Biomasse) gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23a BauGB und § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB zu prüfen und bei Geeignetheit ggf. als mögliche Option vorzubereiten.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der FDP über die Konsensliste beschlossen.

   
    13.12.2023 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.6 - mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
   

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 25.01.2023 ist das Bezirksamt gebeten worden, zu prüfen, ob die Bauherrin des RIAS-Geländes die Wärmeversorgung für die zu errichtenden Gebäude ohne fossile Verbrennung plant und umsetzen wird. Wird fossile Verbrennung zur Wärmeversorgung durch die Bauträgerin geplant, wird das Bezirksamt gebeten auf die Bauherrin dahingehend einzuwirken, auf eine Wärmeversorgung ohne fossile Verbrennung einzusetzen. Hilfsweise wird das Bezirksamt gebeten, die Möglichkeit der Festsetzung von Verbrennungsverboten und -beschränkungen für fossile Brennstoffe (Verbots der Verbrennung von Kohle, Heizöl, Erd- und Flüssiggas und Biomasse) gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23a BauGB und § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB zu prüfen und bei Geeignetheit ggf. als mögliche Option vorzubereiten.

 

Der Vorhabenträger zur Entwicklung des RIAS-Areals strebt ein innovatives Energiekonzept für das gesamte Quartier an, möchte sich zum gegenwärtigen Planungsstand jedoch nicht verbindlich festlegen. Für eine Umsetzung des BVV-Beschlusses ist ein energetisches Konzept zur Nutzung erneuerbarer Energien Voraussetzung. Dem Vorhabenträger wurde der BVV-Beschluss übermittelt und darum gebeten, diesen bei der weiteren Planung zur berücksichtigen und ein energetisches Gutachten in Auftrag zu geben. Nach Vorlage der erforderlichen fachspezifischen Gutachten wird durch die Verwaltung geprüft, ob die Voraussetzungen für entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan 8-98 oder für entsprechende Verpflichtungen in einem städtebaulichen Vertrag vorliegen.

 

Derzeit können durch das Bezirksamt keine seriösen Aussagen zur formellen Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens 8-98 erfolgen. Das Planungsvorhaben zum RIAS-Gelände unterliegt schwierigen Rahmenbedingungen (Geruchs- und Lärmbelastung, schwierige Verkehrsanbindung und Störfall-Achtungsabstand) und ist ausgesprochen komplex. Um Lösungsspielräume zu ermitteln, führt das Bezirksamt daher intensive Abstimmungen mit dem Vorhabenträger, den Fachplaner*innen, den Gutachter*innen, den Fachbehörden und den betroffenen Nachbar*innen. Aufgrund der Komplexität der Themen und der Vielzahl der Akteure handelt es sich um einen langwierigen und letztlich auch ergebnisoffenen Prozess.

 

Ob und inwieweit die Vorlage eines Schlussberichts noch in dieser Wahlperiode erfolgen kann, ist durch das Bezirksamt momentan nicht einzuschätzen.

 

Berlin-Neukölln, 21. November 2023

 

 

Martin Hikel Jochen Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

Wird über die Konsensliste zur Kenntnis genommen.

Ö 7  
RIAS-Gelände - Photovoltaik auf die Dächer  
Enthält Anlagen
0504/XXI  
Ö 8  
Verkehrskonzept für das Umfeld des RIAS-Gelände in Britz  
Enthält Anlagen
0505/XXI  
Ö 9  
Mieterstromprojekte fördern!  
Enthält Anlagen
0492/XXI  
Ö 10  
Erhaltungsverordnung Krugpfuhlsiedlung  
Enthält Anlagen
0279/XXI  
Ö 11  
Kurze Wege am Rixdorfer Brauhaus  
Enthält Anlagen
0550/XXI  
Ö 12  
Hermannplatz für alle! Karstadtneubau der Signa Gruppe und Herrn R.B. verhindern!  
Enthält Anlagen
0546/XXI  
Ö 13  
Neu- und Erweiterungsbauten      
Ö 14  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 15  
Verschiedenes      
Ö 16  
Nächste Sitzung am 07. Februar 2023      
               
 
 

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