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Bezeichnung: |
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung |
Gremium: |
Ausschuss für Stadtentwicklung |
Datum: |
Di, 06.12.2022 |
Status: |
öffentlich |
Zeit: |
17:04 - 19:18 |
Anlass: |
ordentliche Sitzung |
Raum: |
Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104 |
Ort: |
Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin |
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TOP |
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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Annahme der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Vorstellung des Bauvorhabens Sonnenallee 265 |
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Ö 3 |
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Bebauungsplan XIV-132-1 ("Juchaczweg / Zadekstraße") - Beratung vor Beschlussfassung der BVV |
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Ö 4 |
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Bebauungsplan 8-52bba ("Dörferblick - Gärtnereien“) - Beratung vor Beschlussfassung der BVV |
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Ö 5 |
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Bebauungsplan 8-98 ("ehem. RIAS-Gelände")- Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung |
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Ö 6 |
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RIAS-Gelände Wärmestrategie ohne fossile Verbrennung |
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0503/XXI |
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VORLAGE |
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob die Bauherrin des RIAS-Geländes die Wärmeversorgung für die zu errichtenden Gebäude ohne fossile Verbrennung plant und umsetzen wird. Wird fossile Verbrennung zur Wärmeversorgung durch die Bauträgerin geplant, wird das Bezirksamt gebeten auf die Bauherrin dahingehend einzuwirken, auf eine Wärmeversorgung ohne fossile Verbrennung einzusetzen. Hilfsweise wird das Bezirksamt gebeten, die Möglichkeit der Festsetzung von Verbrennungsverboten und -beschränkungen für fossile Brennstoffe (Verbots der Verbrennung von Kohle, Heizöl, Erd- und Flüssiggas und Biomasse) gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23a BauGB und § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB zu prüfen und bei Geeignetheit ggf. als mögliche Option vorzubereiten. Begründung: Wärme muss künftig klimaneutral erzeugt werden. Das setzt Wärmeerzeugung ohne die Verbrennung fossiler Brennstoffe und Dämmung voraus. Neubauten auf zuvor unbebauten Flächen bieten die einmalige Gelegenheit, schon zu Beginn die Wärmeversorgung neu denken und umsetzten zu können. Auf die RIAS-Gelände werden umfangreiche Neubauten geplant. Gleichzeitig verfügt das Gelände über große Freiflächen, die z.B. für die Nutzung von Geothermie herangezogen werden können. Die Wärmestrategie für Berlin gibt hier die möglichen Handlungspfade vor. Für das unbebaute RIAS-Gelände gibt es jetzt zu Beginn der Planungen die einmalige Gelegenheit, eine zukunftsweisende dekarbonisierte Wärmestrategie umzusetzen. -Zwischenbericht- Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 25.01.2023 ist das Bezirksamt gebeten worden, zu prüfen, ob die Bauherrin des RIAS-Geländes die Wärmeversorgung für die zu errichtenden Gebäude ohne fossile Verbrennung plant und umsetzen wird. Wird fossile Verbrennung zur Wärmeversorgung durch die Bauträgerin geplant, wird das Bezirksamt gebeten auf die Bauherrin dahingehend einzuwirken, auf eine Wärmeversorgung ohne fossile Verbrennung einzusetzen. Hilfsweise wird das Bezirksamt gebeten, die Möglichkeit der Festsetzung von Verbrennungsverboten und -beschränkungen für fossile Brennstoffe (Verbots der Verbrennung von Kohle, Heizöl, Erd- und Flüssiggas und Biomasse) gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23a BauGB und § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB zu prüfen und bei Geeignetheit ggf. als mögliche Option vorzubereiten. Der Vorhabenträger zur Entwicklung des RIAS-Areals strebt ein innovatives Energiekonzept für das gesamte Quartier an, möchte sich zum gegenwärtigen Planungsstand jedoch nicht verbindlich festlegen. Für eine Umsetzung des BVV-Beschlusses ist ein energetisches Konzept zur Nutzung erneuerbarer Energien Voraussetzung. Dem Vorhabenträger wurde der BVV-Beschluss übermittelt und darum gebeten, diesen bei der weiteren Planung zur berücksichtigen und ein energetisches Gutachten in Auftrag zu geben. Nach Vorlage der erforderlichen fachspezifischen Gutachten wird durch die Verwaltung geprüft, ob die Voraussetzungen für entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan 8-98 oder für entsprechende Verpflichtungen in einem städtebaulichen Vertrag vorliegen. Derzeit können durch das Bezirksamt keine seriösen Aussagen zur formellen Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens 8-98 erfolgen. Das Planungsvorhaben zum RIAS-Gelände unterliegt schwierigen Rahmenbedingungen (Geruchs- und Lärmbelastung, schwierige Verkehrsanbindung und Störfall-Achtungsabstand) und ist ausgesprochen komplex. Um Lösungsspielräume zu ermitteln, führt das Bezirksamt daher intensive Abstimmungen mit dem Vorhabenträger, den Fachplaner*innen, den Gutachter*innen, den Fachbehörden und den betroffenen Nachbar*innen. Aufgrund der Komplexität der Themen und der Vielzahl der Akteure handelt es sich um einen langwierigen und letztlich auch ergebnisoffenen Prozess. Ob und inwieweit die Vorlage eines Schlussberichts noch in dieser Wahlperiode erfolgen kann, ist durch das Bezirksamt momentan nicht einzuschätzen. Berlin-Neukölln, 21. November 2023 Martin Hikel Jochen Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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19.10.2022 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 15.22 - überwiesen |
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Der Antrag wird in den Ausschuss für Stadtentwicklung überwiesen.
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22.11.2022 - Ausschuss für Stadtentwicklung |
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Ö 5 - vertagt |
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06.12.2022 - Ausschuss für Stadtentwicklung |
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Ö 6 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen |
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Der Vorsitzende übergibt unter Hinweis auf die geänderte Textfassung das Wort an Herrn Stiermann, der den Antrag begründet. Es folgen Redebeiträge von Herrn Wittke, Herrn Oegel (schlägt Einladung des Vorhabenträgers vor, auch bzgl. des nachfolgenden Tagesordnungspunktes), Herr Stiermann, Frau Jahke, Frau Küchler (Seniorenvertretung Neukölln) und Herrn Schenk. Herr BzStR Biedermann führt zum Vorschlag von Herrn Oegel aus, dass es dem Ausschuss natürlich unbenommen ist, den Vorhabenträger einzuladen. Der Verwaltung liegt die Stellungnahme der Projektgesellschaft vor. Ziel ist es demnach, auf fossile Verbrennung zu verzichten. Es bestehen Überlegungen, die Wärme über das geplante Biomasseheizkraftwerk des BSR zu beziehen. Ob dies realisierbar ist, hängt von der Zeitschiene des Bauvorhabens ab. Herr Groth ergänzt, dass mit dem Vorhabenträger über solche Dinge natürlich auch gesprochen wird. Für eine Festsetzung im Bebauungsplan muss jedoch die städtebauliche Erforderlichkeit gegeben sein. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, so dass der Vorsitzende um Abstimmung bittet. Im Ergebnis wird der BVV von den anwesenden Ausschussmitgliedern (AfD heute im Ausschuss nicht vertreten) bei Zustimmung durch SPD, Grüne und Linke und Ablehnung durch CDU und FDP mehrheitlich die Zustimmung des Antrags empfohlen.
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25.01.2023 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 12.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen |
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob die Bauherrin des RIAS-Geländes die Wärmeversorgung für die zu errichtenden Gebäude ohne fossile Verbrennung plant und umsetzen wird. Wird fossile Verbrennung zur Wärmeversorgung durch die Bauträgerin geplant, wird das Bezirksamt gebeten auf die Bauherrin dahingehend einzuwirken, auf eine Wärmeversorgung ohne fossile Verbrennung einzusetzen. Hilfsweise wird das Bezirksamt gebeten, die Möglichkeit der Festsetzung von Verbrennungsverboten und -beschränkungen für fossile Brennstoffe (Verbots der Verbrennung von Kohle, Heizöl, Erd- und Flüssiggas und Biomasse) gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23a BauGB und § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB zu prüfen und bei Geeignetheit ggf. als mögliche Option vorzubereiten. Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der FDP über die Konsensliste beschlossen.
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13.12.2023 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 10.6 - mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen |
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Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 25.01.2023 ist das Bezirksamt gebeten worden, zu prüfen, ob die Bauherrin des RIAS-Geländes die Wärmeversorgung für die zu errichtenden Gebäude ohne fossile Verbrennung plant und umsetzen wird. Wird fossile Verbrennung zur Wärmeversorgung durch die Bauträgerin geplant, wird das Bezirksamt gebeten auf die Bauherrin dahingehend einzuwirken, auf eine Wärmeversorgung ohne fossile Verbrennung einzusetzen. Hilfsweise wird das Bezirksamt gebeten, die Möglichkeit der Festsetzung von Verbrennungsverboten und -beschränkungen für fossile Brennstoffe (Verbots der Verbrennung von Kohle, Heizöl, Erd- und Flüssiggas und Biomasse) gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23a BauGB und § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB zu prüfen und bei Geeignetheit ggf. als mögliche Option vorzubereiten. Der Vorhabenträger zur Entwicklung des RIAS-Areals strebt ein innovatives Energiekonzept für das gesamte Quartier an, möchte sich zum gegenwärtigen Planungsstand jedoch nicht verbindlich festlegen. Für eine Umsetzung des BVV-Beschlusses ist ein energetisches Konzept zur Nutzung erneuerbarer Energien Voraussetzung. Dem Vorhabenträger wurde der BVV-Beschluss übermittelt und darum gebeten, diesen bei der weiteren Planung zur berücksichtigen und ein energetisches Gutachten in Auftrag zu geben. Nach Vorlage der erforderlichen fachspezifischen Gutachten wird durch die Verwaltung geprüft, ob die Voraussetzungen für entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan 8-98 oder für entsprechende Verpflichtungen in einem städtebaulichen Vertrag vorliegen. Derzeit können durch das Bezirksamt keine seriösen Aussagen zur formellen Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens 8-98 erfolgen. Das Planungsvorhaben zum RIAS-Gelände unterliegt schwierigen Rahmenbedingungen (Geruchs- und Lärmbelastung, schwierige Verkehrsanbindung und Störfall-Achtungsabstand) und ist ausgesprochen komplex. Um Lösungsspielräume zu ermitteln, führt das Bezirksamt daher intensive Abstimmungen mit dem Vorhabenträger, den Fachplaner*innen, den Gutachter*innen, den Fachbehörden und den betroffenen Nachbar*innen. Aufgrund der Komplexität der Themen und der Vielzahl der Akteure handelt es sich um einen langwierigen und letztlich auch ergebnisoffenen Prozess. Ob und inwieweit die Vorlage eines Schlussberichts noch in dieser Wahlperiode erfolgen kann, ist durch das Bezirksamt momentan nicht einzuschätzen. Berlin-Neukölln, 21. November 2023 Martin Hikel Jochen Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat Wird über die Konsensliste zur Kenntnis genommen.
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Ö 7 |
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RIAS-Gelände - Photovoltaik auf die Dächer |
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0504/XXI |
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Ö 8 |
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Verkehrskonzept für das Umfeld des RIAS-Gelände in Britz |
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0505/XXI |
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Ö 9 |
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Mieterstromprojekte fördern! |
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0492/XXI |
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Ö 10 |
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Erhaltungsverordnung Krugpfuhlsiedlung |
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0279/XXI |
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Ö 11 |
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Kurze Wege am Rixdorfer Brauhaus |
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0550/XXI |
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Ö 12 |
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Hermannplatz für alle! Karstadtneubau der Signa Gruppe und Herrn R.B. verhindern! |
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0546/XXI |
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Ö 13 |
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Neu- und Erweiterungsbauten |
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Ö 14 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 15 |
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Verschiedenes |
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Ö 16 |
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Nächste Sitzung am 07. Februar 2023 |
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