Auszug - Erhaltungsverordnung Krugpfuhlsiedlung
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Herr Oegel erhält das Wort und begründet den Antrag (Beitritt: FDP). Der Vorsitzende bittet die Verwaltung um Stellungnahme.
Herr BzStR Biedermann verweist darauf, dass sich die Verwaltung bereits mehrfach zur Thematik geäußert habe. Das Thema Energieeinsparung gewinnt immer größere Bedeutung, natürlich auch – das ist unstrittig - in den Gebieten mit Erhaltungssatzungen. Die Verwaltung befasst sich bereits mit dem Thema, da ein Bedarf gegeben ist. Der Antrag geht jedoch weit darüber hinaus und wäre mit den bestehenden personellen Ressourcen in diesem Umfang nicht möglich. Herr Groth ergänzt, dass es keine kategorischen Ablehnungen gäbe und zusammen mit den Antragsteller*innen immer nach einem Weg gesucht werde. Das Landesdenkmalamt beschäftigt sich zurzeit mit dem Thema von Solar- und Photovoltaikanlagen im Denkmalschutz, worauf Herr Groth abschließend noch hinweist. Daraus können sich auch Rückschlüsse auf städtebauliche Erhaltungsgebiete ergeben. Es folgen Redebeiträge von Herrn Wittke und Herrn Neudert. Herr BzStR Biedermann weist zudem darauf hin, dass die Krugpfuhlsiedlung zusätzlich in der Pufferzone des Weltkulturerbes Hufeisensiedlung liegt. Dort wird zukünftig die Installation von PV-Anlagen auf Flachdächern möglich sein, auf Satteldächern hingegen nicht.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, so dass der Vorsitzende um Abstimmung bittet. Im Ergebnis wird der BVV von den anwesenden Ausschussmitgliedern (AfD heute im Ausschuss nicht vertreten) bei Zustimmung durch CDU und FDP und Ablehnung durch SPD, Grüne und Linke mehrheitlich die Ablehnung des Antrags empfohlen. |
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