Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Bei lang andauernden Straßenbaumaßnahmen des Landes Berlin
können sogenannte Überbrückungshilfen für Gewerbetreibende gewährt werden, wenn
durch die Baumaßnahmen verursachte Umsatzrückgänge einen existenzbedrohenden
Umfang annehmen. Antragsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, bei
einer GmbH oder GbR jeder Gesellschafter für sich. Wer andere Entschädigungs-
oder Ausgleichsleistungen erhält oder sich aus seinen eigenen Vermögensreserven
helfen kann, kann diese öffentlichen Mittel nicht beanspruchen. Dementsprechend
müssen bei der Antragstellung Belege über die Umsatzentwicklung vor und während
der Baumaßnahmen sowie der Nachweis vorgelegt werden, dass dem
Gewerbetreibenden privates Vermögen zur Überbrückung der Situation nicht zur
Verfügung steht.
Bei den Überbrückungshilfen handelt es sich um eine
freiwillige, einzelfallbezogene Leistung der Senatswirtschaftsverwaltung. Ein
Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Die finanziellen Leistungen werden bis zu
einer Höchstgrenze von 25.000 € gewährt. Anträge können bei der
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen gestellt werden.
Entscheidungsinstanz ist der Ausschuss für Räumungsbetroffene, dem je ein
Vertreter der für die Ressorts Finanzen, Stadtentwicklung, Wirtschaft und
Arbeit zuständigen Senatsverwaltungen, ein Vertreter des Rats der Bürgermeister
sowie mit beratender Stimme je ein Vertreter der Industrie- und Handelskammer
und der Handwerkskammer angehören.
Das
Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.
28.03.2007 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 14.4 - überwiesen
Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass den Gewerbetreibenden, die von außergewöhnlichen, umfangreichen und andauernden Straßenbaumaßnahmen beeinträchtigt werden und dadurch einschneidende Umsa
Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass den Gewerbetreibenden, die von außergewöhnlichen, umfangreichen und andauernden Straßenbaumaßnahmen beeinträchtigt werden und dadurch einschneidende Umsatzrückgänge erleiden, eine Überbrückungshilfe gewährt wird.
Der Überweisung des Antrages in den Wirtschaftsausschuss wird einstimmig zugestimmt.
24.04.2007 - Wirtschaftsausschuss
Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Der Antrag wird einstimmig angenommen
Der
Antrag wird einstimmig angenommen.
23.05.2007 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 9.6 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass den Gewerbetreibenden, die von außergewöhnlichen, umfangreichen und andauernden Straßenbaumaßnahmen beeinträchtigt werden und dadurch einschneidende Umsatzrückgänge erleiden, eine Überbrückungshilfe gewährt wird.
Der Beschlussempfehlung wird einstimmig zugestimmt.
19.09.2007 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 15.19 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen